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Antworten zum Thema „Urheberrecht“

negiie

Maler und M0dellierer

Gruezzie zusammen .

Aloah leute :)

Hab da mal n paar Fragen .
Ich weiß Google würde es mir verraten , suchen hier vielleicht auch ... Aber
ich hab keene Lust *g*

Darf ich fuer ein Bild was ich mir Zuhause aufhaengen moechte z.B. ein Mercedes Zeichen oder ne Gucci Handtasche oder was weis ich modellieren (c4d) und es euch hier zeigen ? oder verstoße ich damit gegen das urheberrecht ?

Kurz gesagt Bilder die nicht kommerziell genutzt werden und selbst erstellt sind erlaubt oder verboten ???

edit : Wahnsinn . Wo ich gerade nochmal reinscheue in den Beitrag sehe ich es war nur EINE Frage :)
 
Zuletzt bearbeitet:

tamai

section9

AW: Urheberrecht


UrhG Urheberrecht
dejure.org / Suche: Urheberrecht


Teil 1, Abschnitt 2, § 2 Geschützte Werke
§ 2 UrhG Geschützte Werke

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.


Teil 1, Abschnitt 6, § 53, Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
§ 53 UrhG Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche
Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch
einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich
um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger
photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

...


>> Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

>> Privatkopien sind erlaubt bei / wenn:
1 Begrenzung der Anzahl der Kopien (3-7, sicher 3).
2 Darf nicht kopiergeschützt sein, es sei denn der ************ wird nicht erkannt.
3 Es darf keine Gewinnerziehlungsabsicht bestehen
4 Keine illegale Vorlage (auch nicht von Tauschbörsen).



Du erstellst eine eigene Arbeit (Schöpfung), nach einer nicht illegal bezogenen Vorlage und verwendest und -wertest diese Arbeit nicht kommerziell - na dann zeig mal deine Schöpfung/en! :D

lg tamaki

ohne anerkennung einer rechtsplicht :hmpf:
 

Vanessasa12345

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrecht

dein bild kannst du ohne weitere Probleme benutzen aber wenn die Tasche ect. eine Originalaufnahme sind dann verstößt es geben die Urheberrechte..
 

hanco

ex

AW: Urheberrecht

dein bild kannst du ohne weitere Probleme benutzen aber wenn die Tasche ect. eine Originalaufnahme sind dann verstößt es geben die Urheberrechte..

So viel zum Thema Halbwahrheiten. Ich habe bereits vor dir gepostet, dass Original-Logos NICHT verwendet werden dürfen. Es gibt nämlich neben dem Urheberrecht auch noch das Markenrecht. Diesbezüglich sind unsere Forumregeln auch recht eindeutig:


In veröffentlichten Bildern dürfen Marken- und Lizenzrechten von Produkten nicht tangiert werden.
 
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