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Antworten zum Thema „Urheberrechtsfrage: Bilder veröffentlicht ...“

C

cali-art

Guest

Moin,
Ich habe Bilder von einem Auto gemacht,
welche dann in einem renommierten deutschen Magazin abgebildet wurden
(jeweils 15-20 Fotos a 3 DIN A4 Seiten).

Der Redakteur meinte ich solle die Bezahlung von dem Besitzer des Autos verlangen, eine Firma , da es ja Werbung für die ist.
Die Firma hat mir ab und zu mal gefälligkeiten getan und sind Kumpels von mir -.-
Nach wehementem EMailverkehr mit dem Redakteurkam nichts bei raus,
er beharrt auf seinem Standpunkt.Bei anderen Magazinen
ist es kein Problem, an seine Bezahlung zu kommen.

Nun wurde ich darauf hingewiesen, da die Bilder ja schon gedruckt wurden,
das ich einfach eine Rechnung ausstellen sollte... dann abmahnen.
Da sie gedruckt wurden kann ich verlangen was ich will , solangs nicht utopisch ist.

Was würdet ihr nun machen? immmerhin geht es ~ 500 Euro
 

2d4u

Veteran

AW: Urheberrechtsfrage: Bilder veröffentlicht ...

Moin,
Ich habe Bilder von einem Auto gemacht,
welche dann in einem renommierten deutschen Magazin abgebildet wurden


Dazwischen klafft in deiner Geschichte aber eine Lücke! Wie sind sie denn an die Bilder rangekommen / kommen auf die Idee die abdrucken zu dürfen?
 

wlastunicorn

Aktives Mitglied

AW: Urheberrechtsfrage: Bilder veröffentlicht ...

wenn jemand ein bild von unserem auto macht, dieses dann in eine zeitung pflastert und somit werbung für uns betreibt, ohne auch nur ein wort mit uns abzusprechen, einen werbevertrag zu haben oder auch nur einen auftrag von uns in der tasche hat, so freuen wir uns und zahlen trotzdem nix. ohne schriftlichen auftrag gibts keine kohle.
 

kokavr

Aktives Mitglied

AW: Urheberrechtsfrage: Bilder veröffentlicht ...

Hast du den zu irgendeinem Zeitpunkt der Veröfentlichung der Bilder zugestimmt?

Eigentlich schon und zwar in dem Moment wo du die Bilder an die Redaktion überreicht hast. Das war auch der Zeitpunkt wo du über Vergütung reden solltest.

Jetzt wird es schwirig ohne Rechtsanwalt, denke ich mal.
 

fotOS

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrechtsfrage: Bilder veröffentlicht ...

tja, hake das ganze als Lehrgeld ab und kläre die Dinge beim nächsten Mal VORHER!
Ist vielleichtnicht die feine englische, aber verübeln kann ichs denen nicht.
 

Pixelnase

PS-Junkie

AW: Urheberrechtsfrage: Bilder veröffentlicht ...

... das ich einfach eine Rechnung ausstellen sollte... dann abmahnen.
Da sie gedruckt wurden kann ich verlangen was ich will , solangs nicht utopisch ist.

... genau DAS machst du bei dem "renommierten deutschen Magazin"!
Der Verlag muss sich bei dir die Erlaubnis holen, die Bilder drucken zu dürfen.
Hat er nicht deine (schriftliche) Erlaubnis, hat er für das Abdrucken keine Lizenz.

... such dir nen Anwalt und warte bis die Ausgabe erscheint! :D

Pixie
 

JackDumphy

Nikonian

AW: Urheberrechtsfrage: Bilder veröffentlicht ...

Ich sehe es auch so, dass du mit einigen Informationen nicht um die Ecke kommst ;)

Hast du deinem "Kumpel" die Bilder gegeben und er hat sie dem Verlag gegeben? Dann kannst du deinen Kumpel verklagen und nicht den Verlag.
Hast du bei oder vor Übergabe der Bilddaten eine Absprache wegen einer evtl. Vergütung mit dem Verlag gehabt? Und (wie bereits weiter oben geschrieben) .... wie ist der Verlag an die Echtdaten gekommen?
Bei Veröffentlichungen jeglicher Art macht man solche Dinge vorher aus und nicht im Nachhinein, es sei denn, der Verlag hat dir die Bilder "geklaut", dann kannst du ihn tatsächlich verklagen und hast auch gute Chancen, die Sache zu gewinnen.
Aber danach sieht es hier anscheinend nicht aus.

*****das war keine rechtliche Beratung, sondern nur mein Standpunkt!********
 
C

cali-art

Guest

AW: Urheberrechtsfrage: Bilder veröffentlicht ...

Also, Ich habe die Bilder für die Firma gemacht und später dem Verlag zugesendet, im Gegenzug versprach er via Mail mir eine Presseakkreditierung für die Tuning World Bodensee--> habe ich nie bekommen.

Einen Auftrag vom Verlag haben ich nicht, der Red. schrieb mir ich solle ihm die bilder schicken damit er sie ggf. veröffentlichen kann....

Die Bilder wurden abgedruckt vergangenen Sommer, zwar mit meinem Namen als Fotograf aber ohne Vergütung.Die war mein erster Auftrag in diese Richtung, deswegen bin ich da etwas blind ran gegangen...
 

JackDumphy

Nikonian

AW: Urheberrechtsfrage: Bilder veröffentlicht ...

im Gegenzug versprach er via Mail mir eine Presseakkreditierung für die Tuning World Bodensee--> habe ich nie bekommen.
.

Naja..... damit hast du ja zumindest einen Spatz in der Hand.
Die Mail wirst du ja noch wohl haben ?! Dann liegt es ja bei dir, wieviel "Schaden" dir entstanden ist, weil du nicht auf dieser Veranstaltung fotografieren konntest.

Alle anderen Optionen klingen für meine Begriffe viel zu dehnbar, um etwas darauf aufzubauen.
Aber noch eins: Falls du in Zukunft auch noch was in diesem Bereich machen möchtest, würde ich mir überlegen, wie wichtig mir das wäre, hier Recht oder Geld zu bekommen. (Man trifft sich im Leben immer zwei mal) ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Zirocool

Aktives Mitglied

AW: Urheberrechtsfrage: Bilder veröffentlicht ...

wenigsten steht dein Name bei denn Fotos dein Name wo rauf man auch schon stolz sein kann !! denke auch hak es ab unter Lehrgeld und das nexte mal macht vor her was aus oder gibst die Fotos nur in klein Raus zu ansiecht !!

Gruß Zirocool
 

akaFloX

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrechtsfrage: Bilder veröffentlicht ...

Das klingt für mich auch nicht wie ein Auftrag geschweige denn das Vergütung gefordert werden kann.

Wenn sie wollten das du Bilder schicks die sie dann veröffentlichen wollen, erklärst du dich damit einverstanden wenn du die Bilder wegschickst. Da ist selbst mit Anwälten nichst zu holen.

Den Presseausweis sind sie schuldig geblieben, aber wenn ihnen deine Bilder gefallen, dann könnt ihr euch sicher friedlich einigen auf neue Deals oder oder

Grüße FloX
 

Nicegirl

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrechtsfrage: Bilder veröffentlicht ...

Immer alles schriftlich absichern lassen! Dann kann man wenigstens nicht auf die nase fallen. Aber ich würd es trotzdem mit ner rechnung versuchen und mich evtl von einem Rechtsanwalt beraten lassen
 
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