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Antworten zum Thema „Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013“

Overdressed

DerMatzeBLN

Aloha liebe Mitgestalter!

Ich hoffe ihr könnt mir tatkräftig weiterhelfen!

Ich habe die Prüfung zum Konzeptioner erfolgreich abgelegt, aber mit einem Ergebniss das Zweifel aufkommen lässt.

Ich habe natürlich Einsicht in meine Prüfungsunterlagen verlangt und bei der Theorie schon einiges rausholen können, da sich verrechnet wurde, zudem sind einige Passagen schlicht übergangen worden.

Aber mein Hauptanliegen ist die praktische Prüfung.
Hier gab es nur eine grobe Zusammenfassung was den Prüfern nicht gepasst hat und dafür gabs dann saftigen Punkteabzug - ohne aber Details dazu äußern zu können, z.B. wie viel Punkte wofür abgezogen worden sind.
Auf Nachfrage hin wurde mir bestätigt, dass es auch keine Detailauflistung gibt.

Der Punkteabzug steht m.E. nicht ansatzweise in Relation mit dem abgebenen Werk.
Und da Widersprüche in der Regel aussichtslos sind, möchte ich meinen nach Möglichkeiten Hieb- und Stichfest ausformulieren.

Meine Frage hierbei ist, ob einer weiß an welchen Richtlinien sich ein Ausschuss für Konzeption und Visualiserung halten muss?
Oder sind sie ernsthaft frei und subjektiv in ihren Bewertungsmöglichkeiten.

Von der ZFAmedien habe ich bis dato noch keine Antwort bekommen.

Freue mich auf eure Antworten und Danke!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013

Hey!

Gibts denn sowas wie eine Prüfungsordnung? Da sollte sowas genau drin stehen.
Haste denn Dich mal mit Deinen Dozenten in Verbindung gesetzt und diese um Rat gefragt?

Ich wünsch Dir viel Erfolg!!

LG und allzeit "gut Licht"!

der fou
 

Overdressed

DerMatzeBLN

AW: Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013

Für Gestaltung und Technik auf jeden Fall, bei Konzeptioner weiß ich es nicht, deswegen frage ich ja =D

Mit Dozenten bereits in Verbindung gesetzt und da auch alles nötige veranlasst.

Erstmal lieben Dank für das Feedback!
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013

Hallo,
schau mal hier: http://www.buzer.de/gesetz/10642/a181127.htm
bzw. hier: http://www.buzer.de/gesetz/10642/index.htm
Diese Verordnung ist allerdings erst ab 1.8.2013 gültig. Davor gelten die alten Regeln (findest Du auch auf dieser Webseite).

Zu Deiner Frage: Die Richtlinien habe ich Dir verlinkt. Tatsächlich ist es aber so, dass bei solchen Dingen die Prüfer immer am längeren Hebel sitzen, denn Deine Bewertung Deiner Arbeit ist nicht deren Bewertung. Überprüfen könntest Du das nur, wenn Du Deine Arbeit einer anderen Prüfungskommission vorlegen würdest. Trotzdem ist eine objektive Bewertung bei solchen Dingen häufig nicht möglich. Außerdem müsstest Du diese Prüfung ja dann wiederholen, bei anderen Institution.
Es steht Aussage gegen Aussage. Du als Prüfling hast da wenig Chancen den prüfern nachzuweisen, dass sie Dich falsch bewertet haben,

Grüße
 

Overdressed

DerMatzeBLN

Laut der IHK gibt es eine Prüfungsordnung der Link zum Ansichtsexemplar existiert allerdings nicht mehr...

Es geht ja nicht nur um meine Einschätzung,
mein Prüfungsstück galt als eines der Guten.

Sei es durch Dozenten oder Kommilitonen oder Marketingexperten...

Dir auch vielen lieben Dank für die Verlinkung.

Es geht auch gar nicht darum das es Ihnen objektiv/subjektiv nich gefallen ha, sondern dass Sie schlicht und ergreifend eigenwillig bewertet haben und das kann/darf nicht sein.



Nachtrag:

Bitte benutze den Edit-Button um Doppelpostings zu vermeiden, Danke!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Maschinenkanone

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013

Besteht Verdacht, dass die Prüfer befangen waren? Meines Wissens kann man einzelne Personen im Prüfungsausschuss ablehnen.
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

AW: Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013

da ich selbst zurückliegend sowohl Ausbilder als auch Prüfungskommissionsmitglied war (1995) hier nur soviel:
Zu jedwedem Ausbildungsberuf der staatlich anerkannt werden soll gibt es eine Ausbildungsordnung. In ihr sind u. Anderem festgelegt:
1.) A-Ziele, (Zeitraum, Prüfungen, Prüfungsordnung)
2.) A-Inhalte, (Lehrstoff, Ausbildungspartner)
3.) A-Vorraussetzungen (qualifikation der Lehrer und Auszubildenden)
um nur die Eckpunkte zu nennen.
Diese Grundlagen sind für jeden Beteiligten einsehbar. Die Prüfungsordnung ergibt u. A. welche Punkte für welche Aufgabenstellung erreichbar sind. Geprüft werden kann nur was im Ausbildungszeitraum vermittelt wurde. Darüber hinausreichende Eigenschaften der P-Arbeit haben keine Auswirkung auf das P-Ergebnis.

Ich empfehle eine schriftliche Auseinandersetzung um sich gegebenenfalls später darauf berufen zu können.
mfG
 

Overdressed

DerMatzeBLN

AW: Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013

Erstmal vielen lieben Dank für eure Beiträge!

@Annbelkiara:
Bewertung kann und darf niemals eigenwillig sein bei bundesweiten einheitlichen Prüfungen, trotzdem danke für den m.E. nach herbastufenden Kommentar...

@Maschienenkanone:
Den Verdacht hatte ich bei einem Mitglied schon, aber das wird sich zeigen, da will ich auch nicht zu vorschnell sein.

@dagdavincy
Ja und das ist der springende Punkt, es gibt nur einen ausgefüllten Zusatzbogen.
Der von der ZFA gestellte Bewertungsbogen wurde nicht genutzt, der Link dazu von der Seite entfernt - habe Ihn jetzt bei der ZFA direkt angefragt.
 
A

annabellkiara

Guest

AW: Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013

... Bewertung kann und darf niemals eigenwillig sein bei bundesweiten einheitlichen Prüfungen, ...

Natürlich 2x2=4. Mathe.
Nur, was ist schön, wie bewertet Lehrer A gegenüber Lehrer B einen "Aufsatz" o.ä.? Und wie kritisch sieht man seine eigenen Leistungen? Und in einem kreativen Beruf sollte man sich nicht wundern, wenn es mehrere alternative Einschätzungen über eine Arbeit gibt. Trotz einheitlicher "Prüfungsordnung"!

Anna
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

AW: Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013

Aloha liebe Mitgestalter!
..........die praktische Prüfung.
Hier gab es nur eine grobe Zusammenfassung was den Prüfern nicht gepasst hat und dafür gabs dann saftigen Punkteabzug - ohne aber Details dazu äußern zu können, z.B. wie viel Punkte wofür abgezogen worden sind.
Auf Nachfrage hin wurde mir bestätigt, dass es auch keine Detailauflistung gibt.
..............
Meine Frage hierbei ist, ob einer weiß an welchen Richtlinien sich ein Ausschuss für Konzeption und Visualiserung halten muss? .................

Natürlich gibt´s auch für die praktische Prüfung "Regeln". Ich kenne das so, daß bereits die Zusammensetzung der Jury vorgeschrieben/empfohlen ist (Vertreter der Kammer, Vertreter der Schule - evtl. Fachdozent, zwei oder mehrer einschlägige Fachleute des Berufszweiges). Die Jury/kommission hat auch die Aufgabe, die Bedingungen zur Praxisprüfung festzulegen.
Das können sein: Idee/Originalität, handwerkliche/techn. Umsetzunng, Organisation/konzept. Vorbereitung, Farbgestaltung/konzeption, Zeitraum, Gesamteindruck usw. Und natürlich KANN so die Punktevergabe geregelt sein.

Zu einem Rollback rate ich Dir jedoch ausdrücklich ab. Die "ehrenamtliche" Jury müsste mehrheitlich ihre Nachlässigkeit einräumen.

Darüber hinaus ist es kein Beinbruch einen zweit- oder dritt-rangigen Abschluss zu erhalten. Hauptsache Abschluss! Denn schliesslich bist Du Anfänger und kannst noch lernen. Möglich auch, daß diese Bewertung nicht angemessen war. Daran solltest Du Dich aber gewöhnen im Kreativgeschäft. Schliesslich entscheidet der Kunde was gut und richtig ist. Und das deckt sich nicht immer mit unserer fachlich, hoffentlich qualifizierten Ansicht.
Ich war gelegentlich enttäuscht von Kandidaten, die zum Abschluss nachrangige Arbeit lieferten. Dieses Zertifikat ist aber nur die "Eintrittskarte" in einen Beruf in dem dem es noch viel zu lernen gilt. Schade wenn Du es als ABSCHLUSS verstehen würdest.

mfG
 

Overdressed

DerMatzeBLN

AW: Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013

@ annabellkiara
Ich denke unsere Meinungen gehen hier strikt auseinander, was allerdings nicht die Thematik sondern das Verständnis betrifft. Das ist okay und muss nicht weiter vertieft werden.

Danke für deinen Beitrag, auch wenn er für mich nicht hilfreich ist. =D

@dagdavicny
Auch hier erstmal lieben Dank für deine Antwort!
Natürlich sehe ich den Abschluss nicht als Abschluss des Lernes, nene das geht ja immer weiter!
Einen Widerruf wird es definitv geben, wollte hier nur die Rahmenbedingungen und Erfahrungen von anderen mit meinen eigenen reflektieren. Kuschen liegt mir nicht so, zumal davon nichts besser wird.

Ein Beispiel macht mein Anliegen vllt leichter zugänglich/verständlich:

Prüfer XY gefällt der Claim nicht, laut ZFA darf er dafür maximal 10 Punkte abziehen. Da es aber keine reguläre Einsicht gibt, zieht Prüfer XY 20 Punkte ab weil er das s.E. nach für gerechtfertig hält.
Dies wäre aber eigenwillig und nicht zulässig. Er darf gerne Bewerten, allerdings bitte in dem dafür vorhergesehen Rahmen und den gibt es nunmal.

Lieben Gruß



Zum Abschluss, nochmal Danke für alle Antworten =D
 

photoshopper85

Aktives Mitglied

AW: Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013

Prüfer XY gefällt der Claim nicht, laut ZFA darf er dafür maximal 10 Punkte abziehen. Da es aber keine reguläre Einsicht gibt, zieht Prüfer XY 20 Punkte ab weil er das s.E. nach für gerechtfertig hält.
Woher weißt du denn, dass für den Claim 20 Punkte abgezogen wurden, wenn du doch keine Einsicht in die Unterlagen bekommst?

Ohne jetzt deine praktische Leistung zu kennen, aber meiner Erfahrung nach (ich selbst habe 6 Jahre lang Design studiert und habe so einiges gesehen) halten sich viele für kreativer als sie sind. Die Leistungen sind für mein Empfinden zu 70 Prozent unterdurchschnittlich, um nicht zu sagen nicht wirklich kreativ. Und das entspricht dann nunmal realistisch betrachtet ca. der Note 3 oder schlechter (was soviel bedeutet wie befriedigend/ausreichend). Ich halte es daher ähnlich wie annabellkira. Eine Bewertung im kreativen Bereich ist schwierig und stark subjektiv. Und es gibt eben Leute, die bewerten kritischer und andere weniger. Daher mein Rat, bevor du voreilig handelst: Begutachte nocheinmal selbstkritisch deine Arbeit, lass auch andere Leute, deren Urteil du schätzt und die auch qualifiziert genug sind deine Arbeit einschätzen. Und ich meine damit Leute, die kein Blatt vor dem Mund nehmen und dir auch sagen, wenn die Arbeit nicht so gut sein sollte. Alles andere bringt dich auch im späteren Leben nicht weiter. Und dann kannst du dir den Widerspruch vielleicht auch sparen.

Du kannst auch deine Arbeit gerne mal hier vorstellen. Hier gibt es auf jeden Fall einige von den Leuten, die kein Blatt vor dem Mund nehmen. Einschließlich mir ;)

beste Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:

Overdressed

DerMatzeBLN

AW: Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013

Danke für den netten Ratschlag, wenn ich wissen wollen würde ob meine Arbeit in deinen/euren Augen (dank 6 Jahren Design-Studium) hochwertig ist, hätte ich danach gefragt und zudem bin ich da äußerst selbstkritisch.

Habe mein Prüfungsstück durchaus von fähigen Leuten extern bewerten lassen, anderen Prüfungsauschüssen, Dozenten ect. pp., aber die Frage galt den Richtlinien
für Prüfer, nicht nach der Qualität meiner Arbeit.

Und das Andere war ein fiktives Beispiel, was man an dem Post durchaus hätte erkennen können.

Widerruf ist durch und danke für alle hilfreichen Antworten!

Beste Grüße
 
A

annabellkiara

Guest

AW: Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013

Ich mach das Faß jetzt nochmal auf, weil es gerade diese, deine letzte Antwort ist, die mich zum Widerspruch reizt:

Du hast also innert eineinhalb Monaten andere Prüfungsausschüsse, Dozenten und weitere fähige Leute gefunden, die deine Meinung, schlecht bzw. ungerecht beurteilt worden zu sein, bestätigten. Gleichzeitig sträubst Du dich, hier im Forum auch nur einen kleinen Ausschnitt deiner als zu schlecht beurteilten Arbeit zu zeigen!

Hast Du den Widerspruch durch - oder nur abgeschickt? Und nun?

Ich denke, deinen Wahlspruch, der mir persönlich absolut nicht gefällt - Was ist so schlimm daran, vor der Realität davonzulaufen?!, solltest Du dir mal auf der Zunge zergehen lassen. Oder drüber nachdenken, daß es nichts hilft, vor den Tatsachen die Augen zu verschließen.

Anna
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

AW: Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013

Jetzt ist mir aber auch das Verständnis abhanden gekommen. Prüfungskriterien die nicht offengelegt wurden kann man schwer widersprechen. Man kann sehrwohl die Offenlegung verlangen. Erst dann, in Kenntnis einer fehlerhaften Wertung, kann gegebenenfalls diesem Ergebnis widersprochen werden.
Über die Annahme des Widerspruchs wird zunächst entschieden - "Durch" ist der aber dann noch nicht. Erst nach Klärung der begründeten Einwände "kann" eine Korrektur vorgenommen werden.
Ich merke das an, weil ich zurückliegend selbst zum Vorsitz einer Prüfkommission berufen wurde.

Ob Dein Widerspruch "durch" ist im Sinne von ANGENOMMEN oder ENTSCHIEDEN ist hier niemandem deutlich.

mit freundlichem Klick
 

Adi100

Raindrops keep falling on my head *summt

AW: Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013

Danke für den netten Ratschlag, wenn ich wissen wollen würde ob meine Arbeit in deinen/euren Augen (dank 6 Jahren Design-Studium) hochwertig ist, hätte ich danach gefragt und zudem bin ich da äußerst selbstkritisch.

mhhhh ....
es ist vermutlich vergebene Mühe was ich nun schreibe, aber
als ehemaliger Personalentscheider kann ich dir nur einen
guten Rat mit auf deinen weiteren Erfolgsweg geben.
Es dürfte wesentlicher unwichtiger sein, ob nun deine
Arbeit in der Benotung etwas schlechter ausgefallen ist,
im Vergleich zu dem was du hier schreibst.
Das ganze Auftreten ist nicht selbstkritisch sondern klingt arg
überheblich, besserwisserisch und vor allem drängt es dich als
Person in die Ecke der Unbequemen, der Aufrührigen .-)
und diese mag keine Firma so gerne.
Du kannst dir sicher sein, bei Bewerbungen, daß so etwas Public
wird, selbst in einem anderen Bundesland, selbst wenn du recht bekommst
und eine bessere Note wird vergeben, wird dieser Makel doch noch
länger an dir hängen.
 
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