OLG München bekräftigt Linkverbot

Machen sich Journalisten strafbar, wenn sie Links auf ihre Quellen setzen?
Dem Verlag Heinz Heise bleibt es weiterhin untersagt, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. Das entschied das Oberlandesgericht München und bestätigte damit seine eigene Eilentscheidung.Mehr Infos:
http://www.golem.de/0811/63685.html
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Ich hoffe das es mit der Verfassungsklage von Heise was wird. Das Web sollte frei bleiben - es gibt schon genug Zensur!
Es bleibt zu hoffen, das die C't an der Sache dranbleibt und sich nicht unterkriegen lässt. Solche Urteile haben Vorbildfunktion und stehen für ein Stück Freiheit im Web. Es wird leider schon zu viel "heimlich" zensiert, indem Provider einfach das Routing zu bestimmten Inhalten blocken. Free Web!
Nur weil sich irgendwelche reichen Plattenfirmen daran stören, das da ein Link steht...
Spätestens wenn durch eine erfundene Berichterstattung jemand zu Schaden kommt, werden sie einsehen, dass es so nicht geht.
Von Dragor am 2008-11-23 14:33:37:
die verbieten echt nur unwichtige sachen -.-
über sowas wird verhandelt, aber andere sachen werden dafür vernachlässigt...
Tja kleine aber feine Sachen ;)
die verbieten echt nur unwichtige sachen -.-