Le Kola ** La France
hallo ariete,abgesehen von der pietät benötigst du das einverständnis des friedhofs (objekt release) sowie ggf. des schöpfers ( steinmetz , bildhauer usw. )
vergessen, geht aber auch an thogrim, warum willst du gräber fotografieren? alte gräber denke hat nichts mit pietät zu tun, neue ja. must dich also entscheiden was du willsthallo ariete,
das glaube ich nicht so ganz, das mit dem friedhofe schon mal garnicht, der friedhof ist eine öffentliche einrichtung, das grab ist leiheigentum des mieters, von da ist das fotografieren auf friedhöfen erstmal erlaub, das fotografieren einer grabstätte nicht, da muss man den eigentümer/mieter fragen. der steinmetz/Gärtner hat da nichts zu sagen, das wurde ja alles gekauft.
grüsse
günter
le kola
PS:
das haben wir gerade im thema recht (urheberrechte) in der schule gelernt.
hallo ariete,
das glaube ich nicht so ganz, das mit dem friedhofe schon mal garnicht, der friedhof ist eine öffentliche einrichtung ...
Le Kola ** La France
fragen ist immer besser, als aufzulaufen.Bin zwar kein Jurist, aber auch diese Aussage stimmt so glaube ich nicht!
Ein Friedhof ist in dem Sinn keine öffentliche Einrichtung, denn meistens gibt es Tore die versperrbar sind und auch entsprechende Öffnungszeiten. Von daher fällt es, soweit ich weiss, laut dem Gesetzestext (in Österreich, Deutschland kann davon natürlich abweichen) nicht unter öffentliches Gut/Einrichtung im engeren Sinn, dass sie jederzeit und von jedem zugänglich ist.
Es gab mal in einem anderen Forum eine ähnliche Diskussion, wo es darum ging ob Produkte in einem Geschäft fotografiert werden dürften. Die Quintessenz des ganzen war am Schluss (nach österreichischer Rechtsauskunft) Wenn du in einem Geschäft Produkte fotografieren möchtest, musst du den Geschäftsführer oder eine verantwortliche Person um Erlaubnis fragen. Solltest du jedoch das Produkt, Geschäft, Schaufenster, ... von der Straße her fotografieren musst du niemanden um Erlaubnis fragen.
Ich denke in deinem Fall bist du auf der sicheren Seite, wenn du bei der Friedhofsverwaltung einfach fragst. Oder du gehst nach dem Motto vor, was man nicht weiss, macht niemand heiss
Den Namen auf Grabsteinen kannst du ja im nachhinein auch noch ändern
Aktives Mitglied
Le Kola ** La France
kennst du das AZ:? würde mich mal interressieren, Grabsteine sind doch Kulturgut, das steht jedem offen.Hallo,
Das LG Düsseldorf, hat ein Urteil Verhängt, dass das Fotografieren von Grabsteinen Verboten ist.
Nicht mehr ganz neu hier
Le Kola ** La France
thogrim, da gibt es in köln den melatenfriedhof da hatt vor jahren mein vater mal eine auftragsarbeit gemacht, aber auch ohne zu fragen ob er darf oder nicht, es ging dabei allerdings um alt gräber.Eigentlich wars erstmal eine reine Interessensfrage... Abzielen wollte ich hauptsächlich auf alte, interessante Grabsteine... diese halbverwitterten Dinger, wo man aber manchmal eben doch noch nen Namen erkennen kann...
Aktives Mitglied
Le Kola ** La France
danke ich habe mir die pdf mal runter geladen werde sie gleich mal lesen.Schau dir unter folgendem Link den 1. Kapitel genau mal an.
PantherGuide overview - Photocommunity PantherMedia
Es geht genau darum ob und unter welchen Bedingungen das eine oder andere Foto zum Verkauf geeignet ist, bzw veröffentlit werden darf.
Le Kola ** La France
@jule ein klasse link, tolle bilder, mich wundert es ja immer was es hier doch so alles zu sehen gibt. naja bin ja auch noch nicht lange hier.hier beim fotowettbewerb hat auch jmd grabsteine fotografiert
da sagt ja auch keiner was
also tu was du für nötig hälst
^^
Aktives Mitglied
Über was sich manche Leute Sorgen machen...
Wenn die nicht wollten, dass man sieht, wer da begraben liegt, hätten sie keinen Stein hingestellt.
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