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Antworten zum Thema „Rechtliche Frage zu Landkarten“

infografik

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Moin,

aus meinem youtube-Kanal zur Modellbahnplanung hat es sich ergeben, dass ich in Adobe Illustrator auch gelegentlich Gleispläne von Hafen- und Industriebahnen nachzeichne. Dazu setze ich Satellitenbilder, alte Pläne der Bahnanlagen und Straßenkarten bestimmter Zeitpunkte in Vergangenheit und Gegenwart ein. Aus diesen verschiedenen Werken leite ich dann quasi eine Collage von Bahnanlagen und Landschaften ab. Oft sind auch Gleisanlagen nach Funktionen farblich unterschieden (was auf keiner der Vorlagen der Fall ist). Bei Bahnstrecken werden auch oft die Streckenkilometer eingetragen (was ich für meine systematische Ablage eigener Bilder brauche).

Ursprünglich habe ich diese Karten für mich gemacht, um mir ein Bild über die Struktur und Funktion der Anlagen zu machen. Aber ich habe die stellenweise auch zur Illustration meiner Filme benutzt.

Mittlerweile kommen aber auch Anfragen, was diese Karten denn kosten würden, wenn man die haben wollte. Da ich mir nicht sicher war, ob ich sowas verkaufen darf, bzw. ob das noch urheberrechtlich geschütztes Material der Karten- und Satellitenbild-Hersteller ist, hab ich diese Karten immer für mich behalten.

Durch die Verwendung von Satellitenbildern und Karten kommt es natürlich durch die Erdrundung auch immer wieder zu Abweichungen zwischen den Materialien. Es sind also selten Elemente zu 100 % von dieser Karte oder jenem Bild.

Aber wie ist das denn: Habe ich schon genug eigene Arbeit beigesteuert, wenn ich beispielsweise einen Gleisplan einer Bahngesellschaft um eine Straßenkarte ergänze, und außerdem noch eigene Informationen beisteuere, oder bewege ich mich im Falle eines Verkaufs dieser Karten auch dann noch im illegalen Bereich?

Viele Grüße,
Thorsten
 

ph_o_e_n_ix

acromyniker

Ist doch eine ziemlich "einfache" Sache.

Nutzt du Bilder/Karten für kommerzielle Zwecke, musst du dich an die Nutzungs-/Lizenzrechte des Urhebers halten. Und die können von freier Nutzung bis hin zu entrichten einer Nutzungsgebühr (mit ohne Erlaubnis von Veränderungen) alles enthalten.

Die Annahme, man könne jedes x-bliebige Bild-/Kartenmaterial grundsätzlich als Vorlage nutzen und müsse es nur bis zu einem gewissen Grad abändern, ist eine weit verbreitete Fehlannahme.

Man darf Bild-/Kartenmaterial, dessen Urheber man nicht ist, grundsätzlich nicht verwenden - auch nicht als Vorlage. Deswegen bezeichnet man es ja auch als Nutzungsrecht. Natürlich gibt es Ausnahmen.

Für dich heißt dass, Urheber ausfindig machen/kontaktieren, Nutzungsbedingungen studieren/einholen/aushandeln.

Hinweis: Dieser Beitrag stelle keine Rechtsberatung dar.
 

infografik

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Danke, ich hatte im Hinterkopf, die Frage der Nutzungsrechte hätte auch was damit zu tun, wie hoch das Maß der eigenen Gestaltung und der selbst hinzugefügten Informationen ist. Aber mit dem Themenbereich hatte ich mich zuletzt vor 15 Jahren beschäftigt. Und seit dem hat sich ja Einiges getan!

Danke für die Info,
Thorsten
 

infografik

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Moin,

ich hab noch mal ein wenig weiter gegraben. § 24 UrhG (Freie Benutzung) besagt:

"§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird."
Quelle: https://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html

Da meine Karten sich sehr stark von den Ursprungswerken unterscheiden (die Ursprungswerke sind nur eine grobe Basis, von der Straßen nur grob übertragen wurden, um dem Betrachter eine ungefähre Vorstellung der örtlichen Gegebenheiten zu geben - die Entfernung vom Original ist also merklich), bliebe nach meinem Verständnis noch zu klären, ob diese in freier Benutzung entstanden sind.

Die zugrundeliegenden Karten sind im Wesentlichen von https://www.openrailwaymap.org – das ist ein Unterprojekt von https://www.openstreetmap.de und verwendet auch deren Nutzungsbedingungen. Wenn ich die Nutzungsbedingungen (https://www.openstreetmap.de/faq.html#wie_daten_nutzen) richtig interpretiere, darf ich die Karten als Basis zur Erstellung eigener Daten auch kommerziell nutzen, wenn die Quelle angegeben wird.

Ergänzt werden diese Daten oft durch Messtischblätter aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg, bzw. durch Nachdrucke dieser Messtischblätter durch die US-Army aus den späten 1940er und frühen 1950ern –di ja – wenn ich richtig informiert bin – auch gemeinfrei sind.

Bis dann,
Thorsten

Weitere Quellen:
- https://www.it-recht-kanzlei.de/freie-benutzung-urheberrechtsschranke-zustimmung-urheber.html
- https://www.medienrechtsnews.de/ver...r-verwertungsrechte-an-einer-landkarte-82755/
- https://irights.info/artikel/der-beste-weg-zur-anfahrtsskizze/5463
- https://schutt-waetke.de/it-recht/urheberschutz-fuer-landkarten-und-stadtplaene/
 
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