AW: Wie schütze ich meine PS-Pinsel?
Nur mal ein paar Kommentare zu Sobis Beitrag:
?2. in deutschland herrsch vertragsfreiheit, mit deinem urheberrecht kannst du also machen was du willst, du kannst es auch auf andere übertragen oder verkaufen, ein beispiel wäre der erbfall..?
Es wurde weiter oben schon zutreffend darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht selbst unveräußerlich ist. Der Urheber kann Nutzungsrechte, auch exklusive, einräumen, aber nicht das Urheberrecht veräußern..
5. um den ganzen spass gegen einen spanier zu betreiben brauchst du einen korrespondezanwalt in deutschland und einen anwalt in spanien, jede menge übersetzungen/reisen und jede menge geld. bei einem streitwert von vielleicht 500 euro wäre das schon wirtschaftlicher wahnsinn
Der Anwalt, der Kontakt zum Mandanten hält, heißt ?Verkehrsanwalt?, er verkehrt mit der Partei. Der andere Anwalt ? also etwa der spanische, der einen deutschen Urheber vertritt ? heißt ?Korrespondenzanwalt?.
6. gesetz den fall, deine angaben stimmen, kann dein kontrahent auch dagegen halten, er hätte die sache nach den grundsätzen von treu und glauben erworben. dem wird genauso geglaubt wie dir, aussage gegen aussage == null ergebnis
??????
7. bei der unklarheit von im ausland vorhandenen rechtsauffassungen kann man von einer rechtsverfolgung wegen mangelnder aussicht auf irgendeinen erfolg nur abraten.
Natürlich setzt das alles voraus, dass überhaupt spanisches Recht zur Anwendung kommt und dass kein deutsches Gericht zuständig ist. Das sollte von einem Anwalt geprüft werden! Sicher ersetzt ein Forum keine fundierte Rechtsberatung.
recht haben und bekommen sind einfach 2 dinge
Stimmt natürlich.
Gruß, Stanco