Docendo discimus, sapere aude, incipe!
Muß der Käufer eines Bildes, das von einem Berufsfotografen z.B. im Auftrag erstellt wurde, dessen Namen bei der Veröffentlichung des Bildes nennen? Diese Frage wurde vor kurzem per Gerichtsurteil beantwortet, hier nachzulesen:
Hier noch ein Artikel mit weiteren Erläuterungen zum Thema, ist vielleicht für den einen oder anderen von Euch interessant zu wissen:
Mit liebem Gruß
Frank
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Frank

