AW: Fotorechte
Man kann Verträge auch mündlich mit dem Fotografen machen, da diese wie bei einem Schriftlichen Vertrag gültig sind.
In der Regel ist der Fotograf Inhaber der Urheberrechte am Fotomotiv.
Das heißt also die Person, die auf den Auslöser gedrückt hat! Er ist Autor des gemachten...