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Ab wann spricht man von "kommerziell"?
Beitrag
<blockquote data-quote="pixelmaker" data-source="post: 2541072" data-attributes="member: 287879"><p>Hallo</p><p></p><p>ja, das ist so, aber wenn man das was der TE vor hat etwas aufdröselt wird es vielleicht klarer.</p><p></p><p>1.) Der Arbeitgeber veranstaltet einen Ruderwettbewerb und will eine Bedruckung der Trikots.</p><p></p><p>2.) Das Ziel dieser Veranstaltung ist ein Gewinn zu erzielen.</p><p></p><p>3.) Der Gewinn "soll gespendet werden" und der Arbeitgeber erhält dafür eine Spendenquittung um die Spende steuerlich zu verwerten.</p><p></p><p>Es wird durch das Aufspalten verständlich das es sich von vorne bis hinten um eine kommerzielle Angelegenheit handelt.</p><p>Einzige Ausnahme wäre das der Arbeitgeber ein gemeinnütziger Verein ist.</p><p>Das ist wie immer keine Rechtsberatung, da aber der Durchführer der ganzen Angelegenheit anscheinend ein kommerzielles Unternehmen ist steht nicht der letzte Punkt vor dem ersten. Der letzte Punkt (Spende) ist bis zur Durchführung nur eine Absichtserklärung.</p><p>Und wenn die Einnahmen in der Buchführung auftauchen, was sie müssen, ist die Frage noch deutlicher zu beantworten.</p><p>Sollte das Unternehmen/Arbeitgeber eine juristische Person sein (GmbH, AG, etc.) wäre ich sogar vorsichtig "im Namen der Firma zu handeln".</p><p></p><p></p><p>grüße</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="pixelmaker, post: 2541072, member: 287879"] Hallo ja, das ist so, aber wenn man das was der TE vor hat etwas aufdröselt wird es vielleicht klarer. 1.) Der Arbeitgeber veranstaltet einen Ruderwettbewerb und will eine Bedruckung der Trikots. 2.) Das Ziel dieser Veranstaltung ist ein Gewinn zu erzielen. 3.) Der Gewinn "soll gespendet werden" und der Arbeitgeber erhält dafür eine Spendenquittung um die Spende steuerlich zu verwerten. Es wird durch das Aufspalten verständlich das es sich von vorne bis hinten um eine kommerzielle Angelegenheit handelt. Einzige Ausnahme wäre das der Arbeitgeber ein gemeinnütziger Verein ist. Das ist wie immer keine Rechtsberatung, da aber der Durchführer der ganzen Angelegenheit anscheinend ein kommerzielles Unternehmen ist steht nicht der letzte Punkt vor dem ersten. Der letzte Punkt (Spende) ist bis zur Durchführung nur eine Absichtserklärung. Und wenn die Einnahmen in der Buchführung auftauchen, was sie müssen, ist die Frage noch deutlicher zu beantworten. Sollte das Unternehmen/Arbeitgeber eine juristische Person sein (GmbH, AG, etc.) wäre ich sogar vorsichtig "im Namen der Firma zu handeln". grüße [/QUOTE]
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