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Abfotogrfierte Bilder veröffentlichen
Beitrag
<blockquote data-quote="Der_Pferdeknipser" data-source="post: 2077255" data-attributes="member: 125997"><p><strong>AW: Abfotogrfierte Bilder veröffentlichen</strong></p><p></p><p></p><p></p><p>Genau diese Anfrage solltest du an die Panini stellen und die Antwort gut aufbewahren.</p><p>Dann bist du auf der ganz sicheren Seite. Ich denke, dass das für Panini kein Problem darstellt.</p><p><a href="http://www.paninionline.com/collectibles/institutional/de/de/index.asp" target="_blank">http://www.paninionline.com/collectibles/institutional/de/de/index.asp</a></p><p></p><p>Schau mal wie viele Bilder online zu finden sind, z.B. bei Ebay.</p><p>So lange es sich erkennbar um Abbildungen handelt und diese Bilder nur in so geringer Auflösung eingestellt werden, dass eine Weiterverwertung nicht sinnvoll möglich ist, wird da kein Rechteinhaber dagegen vorgehen. Wenn die Bilder dann noch durch ein Wasserzeichen unbrauchbar gemacht wurden, erst recht nicht.</p><p>Dazu gibt es schon einige Urteile in höchster Instanz.</p><p></p><p>-Zitat aus-:</p><p><a href="http://www.internetrecht-rostock.de/produktbild-abmahnung.htm" target="_blank">http://www.internetrecht-rostock.de/produktbild-abmahnung.htm</a></p><p>"Der sicherste Weg ist immer noch, das Produkt selbst zu fotografieren. Dass es unzulässig ist, entsprechende Produktbilder einfach von anderen Internetshops zu kopieren, versteht sich an dieser Stelle selbst. </p><p> Ein urheberrechtliches Problem kann auftauchen, wenn im Rahmen des selbst gefertigten Produktbildes eine Produktverpackung abgebildet wird, auf der urheberrechtlich geschützte Bilder enthalten sind. Die Rechtsprechung hat dieses Problem jedoch erkannt. Der Bundesgerichtshof hat in seiner sogenannten Parfümflakon-Entscheidung geurteilt, dass es zulässig ist, eine Produktverpackung zu fotografieren und dieses Foto im Rahmen der Bewerbung für den Verkauf auch abzubilden. Anderenfalls wäre der Warenverkehr unzulässig erschwert, wenn ein Produkt, das mit Zustimmung des Herstellers in den Verkehr gebracht worden ist, nicht auch als solches beworben werden darf. Die Abbildung muss sich in einem angemessenen Maßstab halten, so dass es bspw. nicht zulässig sein dürfte, beim Verkauf einer Postkarte diese so hochauflösend abzubilden, dass der Internetnutzer sich diese in gleicher Qualität auch selbst zu Hause ausdrucken kann.</p><p> </p><p> Der eindeutige Ratschlag lautet somit grundsätzlich, Produkte, die im Internet angeboten werden, immer selbst zu fotografieren."</p><p></p><p></p><p>-Zitatende-</p><p></p><p></p><p></p><p>Das ist nur eines der vielen Beispiele, die man im Netz dazu findet.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Der_Pferdeknipser, post: 2077255, member: 125997"] [b]AW: Abfotogrfierte Bilder veröffentlichen[/b] Genau diese Anfrage solltest du an die Panini stellen und die Antwort gut aufbewahren. Dann bist du auf der ganz sicheren Seite. Ich denke, dass das für Panini kein Problem darstellt. [url]http://www.paninionline.com/collectibles/institutional/de/de/index.asp[/url] Schau mal wie viele Bilder online zu finden sind, z.B. bei Ebay. So lange es sich erkennbar um Abbildungen handelt und diese Bilder nur in so geringer Auflösung eingestellt werden, dass eine Weiterverwertung nicht sinnvoll möglich ist, wird da kein Rechteinhaber dagegen vorgehen. Wenn die Bilder dann noch durch ein Wasserzeichen unbrauchbar gemacht wurden, erst recht nicht. Dazu gibt es schon einige Urteile in höchster Instanz. -Zitat aus-: [url]http://www.internetrecht-rostock.de/produktbild-abmahnung.htm[/url] "Der sicherste Weg ist immer noch, das Produkt selbst zu fotografieren. Dass es unzulässig ist, entsprechende Produktbilder einfach von anderen Internetshops zu kopieren, versteht sich an dieser Stelle selbst. Ein urheberrechtliches Problem kann auftauchen, wenn im Rahmen des selbst gefertigten Produktbildes eine Produktverpackung abgebildet wird, auf der urheberrechtlich geschützte Bilder enthalten sind. Die Rechtsprechung hat dieses Problem jedoch erkannt. Der Bundesgerichtshof hat in seiner sogenannten Parfümflakon-Entscheidung geurteilt, dass es zulässig ist, eine Produktverpackung zu fotografieren und dieses Foto im Rahmen der Bewerbung für den Verkauf auch abzubilden. Anderenfalls wäre der Warenverkehr unzulässig erschwert, wenn ein Produkt, das mit Zustimmung des Herstellers in den Verkehr gebracht worden ist, nicht auch als solches beworben werden darf. Die Abbildung muss sich in einem angemessenen Maßstab halten, so dass es bspw. nicht zulässig sein dürfte, beim Verkauf einer Postkarte diese so hochauflösend abzubilden, dass der Internetnutzer sich diese in gleicher Qualität auch selbst zu Hause ausdrucken kann. Der eindeutige Ratschlag lautet somit grundsätzlich, Produkte, die im Internet angeboten werden, immer selbst zu fotografieren." -Zitatende- Das ist nur eines der vielen Beispiele, die man im Netz dazu findet. [/QUOTE]
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