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Adobe Icons - Nachbau und Verwendungsrecht
Beitrag
<blockquote data-quote="DoctorG" data-source="post: 2482729" data-attributes="member: 432756"><p>Das Copyright - bei uns das Urheberrecht - schützt "Schöpfer" für Ihre "Werke", so ist kurz gesagt die Formulierung.</p><p></p><p>Also: Du darfst ein Icon nicht kopieren, also: das "Werk", d.h. streng genommen zunächst einmal: die Icon-Datei. Die könntest Du z.B. via Screenshot-Tool oder Ressourcen-Extractor relativ direkt rausholen. Das solltest Du nicht machen um es zu verkaufen oder weiterzuverwenden. Allerdings ist es Dir unbenommen, ein Icon zu entwickeln, dass z.B. einen Drucker, eine Diskette (meist auch heute noch als Metapher für Speichern benutzt) eine Mülltonne, einen kursiven Buchstaben usw. darstellt. Denn was im Urheberrecht nicht geschützt ist, ist die Idee hinter dem Werk. Anderfalls wäre ja praktisch mit dem Entwurf eines Icons ("Mülltonne in einem rechteckigen Symbol") für alle anderen zumindest ein Designer-Leben lang das betreffende Symbol tabu. So etwas gibt es auch: das wäre aber ein Patent - hier sind Ideen geschützt. Das gilt aber (im Kern zumindest) explizit nicht für Software sondern für technische Erfindungen.</p><p></p><p>Ich sehe jetzt allerdings gar keinen Grund dafür, diese Dinge jetzt von Adobe zu entnehmen. Mach doch z.B. ein Icon einer Mülltonne - das ist dann Dein Entwurf, Deine Darstellung. Merkmale wie "dunkler Hintergrund" sind doch ebenfalls kein alleiniges Adobe-Merkmal - das haben ja auch viele Open Source-Tools wie z.B. RawTherapee.</p><p></p><p>Natürlich gibt es Fälle, in denen die "Anlehnung" an eine Vorlage so doll ist, dass man vor Gericht praktisch des Kopierens bezichtigt wurde. Das würde ich - vorauseilend - schon vermeiden.</p><p></p><p>Anderseits gibt es z.B. auch mit der Standard-Reihe ISO 11581 Festlegungen (Standards halt), wie Objekt-Icons, Mauszeiger-Icons, Werkzeug-Icons, Action-Icons im Kern auszusehen haben. Damit kann Dir keiner vorwerfen, dass Du etwa diese Idee mit zwei Blättern o.ä. für Kopieren vorschlägst oder anwendest. Im Gegenteil: ähnlich wie im Straßenverkehr ist es eigentlich nur begrenzt möglich (ohne einen Mangel im Produkt zu erzeugen) von den offiziellen Vorgaben abzuweichen.</p><p>Wobei dort Geometrie-Vorschläge für Standard-Situationen gemacht werden - über die Hintergrundfarben (wie Foto/Video-Tools generell eher dunkel), bei Windows/Apple nach Systemvorgabe etc. und ähnliche Design-Ausprägungen steht dort wenig. Will sagen: Dir bleibt da also durchaus Spielraum für eigene Icon-Sammlungen mit eigenen Ausprägungen.</p><p></p><p>Nebenbei: bei Entwicklungswerkzeugen wie Visual Studio sind solche Sammlungen für Standard-Operationen gleich dabei. Natürlich zum Benutzen. Wenn ich dort einen Programmrahmen aus den Vorlagen ziehe, ist eine Stanardsymbolleiste etc. gleich generiert dabei. Da kann der Hersteller nicht stolz auf die Verpackung schreiben, dass er mir damit die Arbeit erleichtert (macht er ja) und dann hintenrum die ganzen Komplikationen doch wieder aufhalsen. Aber Achtung: hier verwende ich die Icons in einem Produkt. Es geht nicht darum, dass ich die Icons hier rausziehe und als solche einzeln anbiete - das ist ja eher, was Du machen würdest. Da würde ich auch diese Icons nicht nutzen, sondern eben selbst welche machen (was aber einen Blick auf andere Lösungen nun nicht völlig ausschließt).</p><p></p><p>Kurzum: solange Du wirklich eigene Icons entwickelst und nicht mit dem Extrahieren von Icons beginnst und nur noch etwa die Hintergrundfrage etwas heller machst ist das erst einmal Dein Recht (Du hast auch Rechte, nicht nur die Anderen). Da ist hier etwas anders als in der Technik, wo die Arbeit häufig weniger mit der Idee anfängt sondern mit der Patentrecherche. Genau aus diesem Grund: wenn ein Anderer vorher etwas ähnliches vielleicht schon einmal angemeldet hat, brauchst Du an der Idee gar nicht mehr weiter investieren. Dann läuft es - bei Bedarf - auf eine Lizenzgebühr hinaus, solange der Andere das Patent aufrecht erhält. Im Urheberrecht darf ich eben durchaus auch eine Sache sehen und mich auch inspirieren lassen. Die Inspiration darf eben nur nicht so weit gehen, dass ich eine andere Sache nur noch komplett nachbaue. Ebenso musst Du natürlich aufpassen, dass Du nicht in den Bereich "Markenrecht"/"Gebrauchsmuster" gerätst. Die Farbe Magenta ist eben nunmal von der Telek0m besetzt - und wäre jetzt eben bedenklich. Auch wenn Deine Icons jetzt ganz stark individuelle Formen aufweisen, würdest Du bei Gebrauch eines solches anderweitig (nicht im Urheberecht) geschützten Merkmals z.B. mit dieser Firma Konflikte bekommen können. Das ist jetzt so ähnlich wie Comicfiguren zeichnen: nach dem Urheberrecht wäre eine Asterix-Zeichnung von mir zwar mein Werk. Das kann ich auch an der Uni machen und z.B. meinem Prof als Hausaufgabe/Beweis meines Könnens abgeben. Da aber hier ein kommerzieller Schutz hinter ist, fange ich mir natürlich einen Haufen Ärger ein, wenn ich diese Markenzeichen ohne Erlaubnis/Inhaberschaft nutze.</p><p></p><p>Vielleicht konnte ich da etwas Licht reinbringen. Ansonsten schreibe ich das als Laie - ich bin kein Jurist, das hier ist keine Rechtsberatung. Das ist lediglich eine Wiedergabe meines "Verständnisses für den Hausgebrauch". Nicht zuletzt gibt es - je nachdem, was Du genau vorhast - immer unendlich viele Ausnahmen. Das sollte u.a. auch das Magenta-Beispiel sagen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="DoctorG, post: 2482729, member: 432756"] Das Copyright - bei uns das Urheberrecht - schützt "Schöpfer" für Ihre "Werke", so ist kurz gesagt die Formulierung. Also: Du darfst ein Icon nicht kopieren, also: das "Werk", d.h. streng genommen zunächst einmal: die Icon-Datei. Die könntest Du z.B. via Screenshot-Tool oder Ressourcen-Extractor relativ direkt rausholen. Das solltest Du nicht machen um es zu verkaufen oder weiterzuverwenden. Allerdings ist es Dir unbenommen, ein Icon zu entwickeln, dass z.B. einen Drucker, eine Diskette (meist auch heute noch als Metapher für Speichern benutzt) eine Mülltonne, einen kursiven Buchstaben usw. darstellt. Denn was im Urheberrecht nicht geschützt ist, ist die Idee hinter dem Werk. Anderfalls wäre ja praktisch mit dem Entwurf eines Icons ("Mülltonne in einem rechteckigen Symbol") für alle anderen zumindest ein Designer-Leben lang das betreffende Symbol tabu. So etwas gibt es auch: das wäre aber ein Patent - hier sind Ideen geschützt. Das gilt aber (im Kern zumindest) explizit nicht für Software sondern für technische Erfindungen. Ich sehe jetzt allerdings gar keinen Grund dafür, diese Dinge jetzt von Adobe zu entnehmen. Mach doch z.B. ein Icon einer Mülltonne - das ist dann Dein Entwurf, Deine Darstellung. Merkmale wie "dunkler Hintergrund" sind doch ebenfalls kein alleiniges Adobe-Merkmal - das haben ja auch viele Open Source-Tools wie z.B. RawTherapee. Natürlich gibt es Fälle, in denen die "Anlehnung" an eine Vorlage so doll ist, dass man vor Gericht praktisch des Kopierens bezichtigt wurde. Das würde ich - vorauseilend - schon vermeiden. Anderseits gibt es z.B. auch mit der Standard-Reihe ISO 11581 Festlegungen (Standards halt), wie Objekt-Icons, Mauszeiger-Icons, Werkzeug-Icons, Action-Icons im Kern auszusehen haben. Damit kann Dir keiner vorwerfen, dass Du etwa diese Idee mit zwei Blättern o.ä. für Kopieren vorschlägst oder anwendest. Im Gegenteil: ähnlich wie im Straßenverkehr ist es eigentlich nur begrenzt möglich (ohne einen Mangel im Produkt zu erzeugen) von den offiziellen Vorgaben abzuweichen. Wobei dort Geometrie-Vorschläge für Standard-Situationen gemacht werden - über die Hintergrundfarben (wie Foto/Video-Tools generell eher dunkel), bei Windows/Apple nach Systemvorgabe etc. und ähnliche Design-Ausprägungen steht dort wenig. Will sagen: Dir bleibt da also durchaus Spielraum für eigene Icon-Sammlungen mit eigenen Ausprägungen. Nebenbei: bei Entwicklungswerkzeugen wie Visual Studio sind solche Sammlungen für Standard-Operationen gleich dabei. Natürlich zum Benutzen. Wenn ich dort einen Programmrahmen aus den Vorlagen ziehe, ist eine Stanardsymbolleiste etc. gleich generiert dabei. Da kann der Hersteller nicht stolz auf die Verpackung schreiben, dass er mir damit die Arbeit erleichtert (macht er ja) und dann hintenrum die ganzen Komplikationen doch wieder aufhalsen. Aber Achtung: hier verwende ich die Icons in einem Produkt. Es geht nicht darum, dass ich die Icons hier rausziehe und als solche einzeln anbiete - das ist ja eher, was Du machen würdest. Da würde ich auch diese Icons nicht nutzen, sondern eben selbst welche machen (was aber einen Blick auf andere Lösungen nun nicht völlig ausschließt). Kurzum: solange Du wirklich eigene Icons entwickelst und nicht mit dem Extrahieren von Icons beginnst und nur noch etwa die Hintergrundfrage etwas heller machst ist das erst einmal Dein Recht (Du hast auch Rechte, nicht nur die Anderen). Da ist hier etwas anders als in der Technik, wo die Arbeit häufig weniger mit der Idee anfängt sondern mit der Patentrecherche. Genau aus diesem Grund: wenn ein Anderer vorher etwas ähnliches vielleicht schon einmal angemeldet hat, brauchst Du an der Idee gar nicht mehr weiter investieren. Dann läuft es - bei Bedarf - auf eine Lizenzgebühr hinaus, solange der Andere das Patent aufrecht erhält. Im Urheberrecht darf ich eben durchaus auch eine Sache sehen und mich auch inspirieren lassen. Die Inspiration darf eben nur nicht so weit gehen, dass ich eine andere Sache nur noch komplett nachbaue. Ebenso musst Du natürlich aufpassen, dass Du nicht in den Bereich "Markenrecht"/"Gebrauchsmuster" gerätst. Die Farbe Magenta ist eben nunmal von der Telek0m besetzt - und wäre jetzt eben bedenklich. Auch wenn Deine Icons jetzt ganz stark individuelle Formen aufweisen, würdest Du bei Gebrauch eines solches anderweitig (nicht im Urheberecht) geschützten Merkmals z.B. mit dieser Firma Konflikte bekommen können. Das ist jetzt so ähnlich wie Comicfiguren zeichnen: nach dem Urheberrecht wäre eine Asterix-Zeichnung von mir zwar mein Werk. Das kann ich auch an der Uni machen und z.B. meinem Prof als Hausaufgabe/Beweis meines Könnens abgeben. Da aber hier ein kommerzieller Schutz hinter ist, fange ich mir natürlich einen Haufen Ärger ein, wenn ich diese Markenzeichen ohne Erlaubnis/Inhaberschaft nutze. Vielleicht konnte ich da etwas Licht reinbringen. Ansonsten schreibe ich das als Laie - ich bin kein Jurist, das hier ist keine Rechtsberatung. Das ist lediglich eine Wiedergabe meines "Verständnisses für den Hausgebrauch". Nicht zuletzt gibt es - je nachdem, was Du genau vorhast - immer unendlich viele Ausnahmen. Das sollte u.a. auch das Magenta-Beispiel sagen. [/QUOTE]
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