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Adobe Icons - Nachbau und Verwendungsrecht
Beitrag
<blockquote data-quote="E_D" data-source="post: 2482948" data-attributes="member: 695993"><p>Danke für diesen ausführlichen Beitrag!</p><p></p><p>Grundsätzlich ist mir der Sachverhalt klar, jedoch bin ich der Meinung, dass es bei den Adobe-Icons ein wenig problematisch ist, da sie so simpel sind:</p><p></p><p>Nehmen wie z.B. das Ps-Icon von Photoshop:</p><p>Hier gibt es nur zwei Buchstaben, Blau und Dunkelgrau.</p><p></p><p>Wenn ich nun das Ps-Icon in einem neuen Stil erstelle, dann würde ich ziemlich sicher die gleiche Farbe dafür verwenden, da dieses Blau einfach mit Photoshop assoziert wird. (Illustrator - Orange, Indesign - Pink/Magenta)</p><p>Und natürlich würde ich auch die Buchstabenkombination "Ps" verwenden, was den Spielraum noch weiter einschränkt. (Und dann vl. noch die Myriad Pro)</p><p></p><p>Vielleicht unterscheidet sich das Endprodukt nur dadurch, dass das "Ps" anders positioniert ist, eine andere Größe hat, eine ähnliche Schrift verwendet wurde und vl. ein Spiegelungseffekt darauf angewendet wurde.</p><p>Dort besteht dann eine hohe Ähnlichkeit zum Original. (Was ja auch so gewollt ist, denn der ursprüngliche Charakter des Ausgangs-Icons sollte noch bemerkbar sein. Wenn nur das Icon gesichtet wird, sollte klar sein, dass es sich um Photoshop handelt.)</p><p>Vielleicht unerscheidet sich das Icon auch nur dadurch, dass es rund statt quadratisch ist.</p><p></p><p></p><p>Der Fall mit Magenta und der Telekom ist mir durchaus bekannt. Konnte denn der Anspruch auf das alleinige Nutzungsrecht der Farbe wirklich branchenübergreifend durchgesetzt werden? ( als "Gebrauchsmuster")</p><p>(Ich darf also reines Magenta niemals kommerziell einsetzen?)</p><p></p><p></p><p>Wenn solche Verrücktheiten möglich sind, dann frage ich mich natürlich auch ob der Ausdruck "Ps" in Kombination mit dem verwendeten Blau-Ton in den Bereich Gebrauchsmuster fällt.</p><p>(Möglicherweise fällt mittlerweilen auch schon nur der verwendete Farbton oder nur der Ausdruck "Ps" darunter!)</p><p></p><p></p><p>Grüße,</p><p>E_D</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="E_D, post: 2482948, member: 695993"] Danke für diesen ausführlichen Beitrag! Grundsätzlich ist mir der Sachverhalt klar, jedoch bin ich der Meinung, dass es bei den Adobe-Icons ein wenig problematisch ist, da sie so simpel sind: Nehmen wie z.B. das Ps-Icon von Photoshop: Hier gibt es nur zwei Buchstaben, Blau und Dunkelgrau. Wenn ich nun das Ps-Icon in einem neuen Stil erstelle, dann würde ich ziemlich sicher die gleiche Farbe dafür verwenden, da dieses Blau einfach mit Photoshop assoziert wird. (Illustrator - Orange, Indesign - Pink/Magenta) Und natürlich würde ich auch die Buchstabenkombination "Ps" verwenden, was den Spielraum noch weiter einschränkt. (Und dann vl. noch die Myriad Pro) Vielleicht unterscheidet sich das Endprodukt nur dadurch, dass das "Ps" anders positioniert ist, eine andere Größe hat, eine ähnliche Schrift verwendet wurde und vl. ein Spiegelungseffekt darauf angewendet wurde. Dort besteht dann eine hohe Ähnlichkeit zum Original. (Was ja auch so gewollt ist, denn der ursprüngliche Charakter des Ausgangs-Icons sollte noch bemerkbar sein. Wenn nur das Icon gesichtet wird, sollte klar sein, dass es sich um Photoshop handelt.) Vielleicht unerscheidet sich das Icon auch nur dadurch, dass es rund statt quadratisch ist. Der Fall mit Magenta und der Telekom ist mir durchaus bekannt. Konnte denn der Anspruch auf das alleinige Nutzungsrecht der Farbe wirklich branchenübergreifend durchgesetzt werden? ( als "Gebrauchsmuster") (Ich darf also reines Magenta niemals kommerziell einsetzen?) Wenn solche Verrücktheiten möglich sind, dann frage ich mich natürlich auch ob der Ausdruck "Ps" in Kombination mit dem verwendeten Blau-Ton in den Bereich Gebrauchsmuster fällt. (Möglicherweise fällt mittlerweilen auch schon nur der verwendete Farbton oder nur der Ausdruck "Ps" darunter!) Grüße, E_D [/QUOTE]
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