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Antworten zum Thema „Adobe Stock: Wie kaufe ich im Namen meines Kunden Adobe Stock Bilder“

bit-pixel

Noch nicht viel geschrieben

Hallo,
ich soll für meinen Kunden die Bilder kaufen, die ich für den Flyer verwendet habe. Normal haben meine Kunden die Bilder bei Adobe Stock immer selber gekauft und mir zur Verfügung gestellt.
Mein jetziger Kunde meint, dies machen sonst immer die Dienstleister von ihm.

Da ich bei Adobe Stock noch nie Bilder selber gekauft habe, frage ich mich, ob ich überhaupt Bilder im Namen meines Kunden kaufen kann? Wenn ich Adobe Stock gehe, dann bin ich ja mit meinem Account angemeldet. Muss ich jetzt für meinen Kunden einen eigenen Account machen, da für den Kauf Credits mit meiner Kreditkarte kaufen, die Bilder in seinem Namen kaufen und danach meine Keditkarte wieder löschen und den Account dem Kunden übergeben?

Kann mir jemand helfen wie das geht?!

Ich habe gehört, wenn ich Bilder für den Kunden kaufe, dann steht da auch mein Name in der Lizenz, wenn der Kunde dann gegen die Lizenzbestimmungen verstößt, dann hafte ich auch voll dafür.

Wie macht ihr das mit dem Kunden?

Gruß

Björn
 

Quickbrownfox

Noch nicht viel geschrieben

Von meiner Seite aus empfehle ich, dass der Kunde die Nutzungsrechte erwirbt, weil man wegen den Lizenzen auf der richtigen Seite ist, zumal ein Kundenverhalten u.U. wegen weiteren Nutzungen nicht berechenbar ist.
 

Torito49

Lernen, lernen, lernen

[Soweit ich verstanden habe …] :confused:

Kann denn nicht Dein Kunde selber die Bilder kaufen und dann sie Dir zur Verfügung stellen?
 

colias

Aktives Mitglied

In solchen Fällen würde ich dem Kunden die Nutzungsrechte für das Materials auf diesen einen Flyer beschränken, dies sowohl im Angebot/KV als auch in der Rechnung ausweisen und keine offenen Daten, sondern nur das Druck-pdf ausgeben.
 

bit-pixel

Noch nicht viel geschrieben

In solchen Fällen würde ich dem Kunden die Nutzungsrechte für das Materials auf diesen einen Flyer beschränken, dies sowohl im Angebot/KV als auch in der Rechnung ausweisen und keine offenen Daten, sondern nur das Druck-pdf ausgeben.

Ok, hättest Du ein Beispiel, wie man solche Nutzungsrechte rechtssicher dem Kunden überträgt? Oder gibt es sowas bei eRecht24? Dort bin ich Mitglied, habe aber solch einen Vertrag nicht gefunden, vielleicht auch übersehen.
 

Rata

Worin liegt eigentlich das Problem? :confused:
Du wirst wahrscheinlich via PayPal® zahlen oder einen sonstigen Weg des „Geld-ist-futsch“ wählen, bei dem Du Vermerke vornehmen kannst. Trage einfach unter Verwendungszweck oder an ähnlich geeigneter Stelle den Sachverhalt ein und gut ist's!

Juristisch nennt sich das Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) und ist in den §§ ab 677 BGB geregelt.


Ihr seid Kaufleute, Mann, neee! :ironie:


Lieber Gruß
Rata
 
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