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(Digitale) Fotografie allgemein
Aktshooting draußen ! Brauche ich eine genehmigung?
Beitrag
<blockquote data-quote="RobbyTUT" data-source="post: 820914" data-attributes="member: 253591"><p><strong>AW: Aktshooting draußen ! Brauche ich eine genehmigung?</strong></p><p></p><p>@denyo111</p><p>Ich versteh immer noch nicht was du mit 10...€ meinst.</p><p>Also fotografieren in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich erlaubt und genehmigungsfrei. Fotografiert man auf privatem Grund muss man dazu die Genehmigung des Eigentümers haben. </p><p>Macht man Aktfotgrafie (Model ganz nackt) in der Öffentlichkeit gegeht man eine Ordunungwidrigkeit gegen § 118 OWiG und KANN mit mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Meistens gibts aber vorher nur eine Verwarnung. Das ist das gleiche wenn man in der Öffentlichkeit an einen Baum pieselt. Die Höhe des Ordungsgeldes ist meistens 10 oder 15€. Das Ordnungsgeld muss aber nicht der Fotograf sondern das Model bezahlen. Ich hoffe aber das der Fotograf so ehrlich ist und die 15€ für das Model bezahlt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="RobbyTUT, post: 820914, member: 253591"] [b]AW: Aktshooting draußen ! Brauche ich eine genehmigung?[/b] @denyo111 Ich versteh immer noch nicht was du mit 10...€ meinst. Also fotografieren in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich erlaubt und genehmigungsfrei. Fotografiert man auf privatem Grund muss man dazu die Genehmigung des Eigentümers haben. Macht man Aktfotgrafie (Model ganz nackt) in der Öffentlichkeit gegeht man eine Ordunungwidrigkeit gegen § 118 OWiG und KANN mit mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Meistens gibts aber vorher nur eine Verwarnung. Das ist das gleiche wenn man in der Öffentlichkeit an einen Baum pieselt. Die Höhe des Ordungsgeldes ist meistens 10 oder 15€. Das Ordnungsgeld muss aber nicht der Fotograf sondern das Model bezahlen. Ich hoffe aber das der Fotograf so ehrlich ist und die 15€ für das Model bezahlt. [/QUOTE]
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