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<blockquote data-quote="tdorsch" data-source="post: 2495516" data-attributes="member: 3719"><p>Die Fragen von Rata solltest Du eigentlich schon beantwortet haben, als Du Deine Kalender herausgegeben hast. Rechtlich sind Postkarte und Kalender gleich anzusehen: Es sind Veröffentlichungen, auch mit Gewinnerzielungsabsicht.</p><p></p><p></p><p>Die Frage ist falsch gestellt, daher vergesse das bitte komplett. Du darfst von öffentlichem Grund aus (Straße, Gehweg, ...) alles fotografieren und veröffentlichen, was Du ohne (technische) Hilfsmittel aus Deinen Händen fotografieren kannst. Ausnahme sind Architektur, an der Architekten ein Urheberrecht haben oder z.B. Kunstinstallationen, auch wenn sie im öffentlichen Raum stattfinden. Wichtig ist zu unterscheiden "öffentlich zugänglich" bedeutet nicht "Öffentlicher Grund". Das ist mal der Grundsatz. Dazu kommen noch Persönlichkeitsrechte einzelner, abgebildeter Personen. Und Markenrechte abgebildeter Unternehmen.</p><p></p><p>Bei öffentlichen Gebäuden ist die Urheberrechtsrecherche insofern relativ einfach, dass Behörden zur Auskunft verpflichtet sind.</p><p></p><p>Und wie immer stellt dies keine Rechtsberatung dar ... Da wir die konkreten Bilder oder Örtlichkeiten nicht kennen, ist ein Besuch bei einem spezialisierten Anwalt auf Medienrecht der einzig sichere Weg.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="tdorsch, post: 2495516, member: 3719"] Die Fragen von Rata solltest Du eigentlich schon beantwortet haben, als Du Deine Kalender herausgegeben hast. Rechtlich sind Postkarte und Kalender gleich anzusehen: Es sind Veröffentlichungen, auch mit Gewinnerzielungsabsicht. Die Frage ist falsch gestellt, daher vergesse das bitte komplett. Du darfst von öffentlichem Grund aus (Straße, Gehweg, ...) alles fotografieren und veröffentlichen, was Du ohne (technische) Hilfsmittel aus Deinen Händen fotografieren kannst. Ausnahme sind Architektur, an der Architekten ein Urheberrecht haben oder z.B. Kunstinstallationen, auch wenn sie im öffentlichen Raum stattfinden. Wichtig ist zu unterscheiden "öffentlich zugänglich" bedeutet nicht "Öffentlicher Grund". Das ist mal der Grundsatz. Dazu kommen noch Persönlichkeitsrechte einzelner, abgebildeter Personen. Und Markenrechte abgebildeter Unternehmen. Bei öffentlichen Gebäuden ist die Urheberrechtsrecherche insofern relativ einfach, dass Behörden zur Auskunft verpflichtet sind. Und wie immer stellt dies keine Rechtsberatung dar ... Da wir die konkreten Bilder oder Örtlichkeiten nicht kennen, ist ein Besuch bei einem spezialisierten Anwalt auf Medienrecht der einzig sichere Weg. [/QUOTE]
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