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Ausbildung 3D Grafiker - wer würde ausbilden?
Beitrag
<blockquote data-quote="3DTrickschmieDe" data-source="post: 2174904"><p><strong>Staatliche Ausbildung 3D Grafiker - wer würde ausbilden?</strong></p><p></p><p>Hallo Forum,</p><p></p><p>nach 27 Monaten Zusammenarbeit mit dem BiBB ist es offiziell:</p><p></p><p><strong><span style="font-size: 12px">Es gibt ab August 2013 in Deutschland eine duale Ausbildungsmöglichkeit zum 3D Grafiker.</span></strong></p><p></p><p>Offiziell heißt der Gang "Mediengestalter Print und Digital, Fachrichtung Gestaltung und Technik, Wahlqualifikation 3D Grafiker". Hört sich erstmal so an, als ob es "wieder ein Mediengestalter" ist. Das stimmt teilweise, aber dazu muss man ein wenig mehr über diesen Berufsgang wissen. Der MG gehört zu den Ausbildungen, die grundsätzlich aus zwei Teilen besteht, einem festen und einem variablen. Was allen Mediengestaltern gemein ist, wird im festen Teil ausgebildet. Dazu gehören Dinge wie Arbeitsrecht oder Datenverwaltung wie auch Grundkompetenzen in Sachen Bildbearbeitung und Vektorgrafiken und andere Gestaltungsgrundlagen (Abschnitt A und D, mit D für die Fachrichtung Gestaltung und Technik). Im variablen Teil wählt der Trainee vorab und idR. in Abstimmung mit seinem Ausbildungsbetrieb eine Reihe von bestimmten Qualifikationen, die dann zusammen eine Spezialisierung in eine bestimmte Richtung ergeben und am Ende von der IHK geprüft werden (Wahlqualifikationen I, II und III ). Die Mediengestalter an board kennen das, als Außenstehender muss man sich erst einmal auseinandersetzen.</p><p></p><p>Die Verordnung für den Mediengestalter ist übrigens umfassend geändert worden. Neu gehört jetzt beispielsweise der ehemalige Fotograf dazu, der Dekorvorlagen- und der Musiknotenhersteller sowie "social media"-Kompetenzen.</p><p></p><p>Kurt</p><p></p><p></p><p><span style="font-size: 9px"></span></p><p><span style="font-size: 9px">Wer genau wissen will, was in der überarbeiteten Ausbildungsverordnung steht, kann sich auf den Seiten des Bundesgesetzblattes über die neuen Verordnungen und Wahlqualifikationen informieren. Dazu auf die Seite des <a href="http://mobile.bgbl.de/" target="_blank">BGBL </a>gehen und dann links zum heute aktuellen Inhalt navigieren:</span></p><p><span style="font-size: 9px">-> Bundesgesetzblatt</span></p><p><span style="font-size: 9px">--> Bundesgesetzblatt Teil I</span></p><p><span style="font-size: 9px">---> 2013</span></p><p><span style="font-size: 9px">----> Nr. 23 vom 14.05.2013</span></p><p><span style="font-size: 9px">dann entweder die</span></p><p><span style="font-size: 9px">-----> Komplettausgabe</span></p><p><span style="font-size: 9px">oder die etwas kürzere</span></p><p><span style="font-size: 9px">-----> Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print S. 1173</span></p><p><span style="font-size: 9px">auf der rechten Seite als PDF öffnen. In dieser Ausbildungsverodnung findet man dann u.a. die besagten Abschnitte A und D sowie die Wahlqualifikationen, wobei deren Inhalte "eingestreut" sind, man findet man also nicht auf einen Blick. Ihr könnt die Überschriften auf der 2. und 3. Seite mit den Seitennummern 1174/1175 unter den drei Auswahllisten I, II und III in der Spalte "Fachtrichtung Gestaltung und Technik" sehen. Die Inhalte haben die Nummern I.14 und I.15, II.22. und II.23 sowie die Nummer III.21.</span></p><p><span style="font-size: 9px"></span></p><p><span style="font-size: 9px">Im Grunde steht dort, dass man fundiert grafisch, gestalterisch und in der 3D Welt geschult und am Ende der Ausbildung dazu geprüft wird. Da dies Vorgaben der Verdordnung sind und die Spezialisierung im Betrieb stattfindet, ist es durchaus denkbar, einem geeigneten Trainee auch wesentlich mehr beizubringen. Das ist sicher auch für die zukünftigen Auszubildenden interessant, die sich ihre Betriebsstätte ebenso sorgfältig aussuchen sollten, wie die Betriebe ihre Auszubildenden aussuchen.</span></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="3DTrickschmieDe, post: 2174904"] [b]Staatliche Ausbildung 3D Grafiker - wer würde ausbilden?[/b] Hallo Forum, nach 27 Monaten Zusammenarbeit mit dem BiBB ist es offiziell: [B][SIZE=3]Es gibt ab August 2013 in Deutschland eine duale Ausbildungsmöglichkeit zum 3D Grafiker.[/SIZE][/B] Offiziell heißt der Gang "Mediengestalter Print und Digital, Fachrichtung Gestaltung und Technik, Wahlqualifikation 3D Grafiker". Hört sich erstmal so an, als ob es "wieder ein Mediengestalter" ist. Das stimmt teilweise, aber dazu muss man ein wenig mehr über diesen Berufsgang wissen. Der MG gehört zu den Ausbildungen, die grundsätzlich aus zwei Teilen besteht, einem festen und einem variablen. Was allen Mediengestaltern gemein ist, wird im festen Teil ausgebildet. Dazu gehören Dinge wie Arbeitsrecht oder Datenverwaltung wie auch Grundkompetenzen in Sachen Bildbearbeitung und Vektorgrafiken und andere Gestaltungsgrundlagen (Abschnitt A und D, mit D für die Fachrichtung Gestaltung und Technik). Im variablen Teil wählt der Trainee vorab und idR. in Abstimmung mit seinem Ausbildungsbetrieb eine Reihe von bestimmten Qualifikationen, die dann zusammen eine Spezialisierung in eine bestimmte Richtung ergeben und am Ende von der IHK geprüft werden (Wahlqualifikationen I, II und III ). Die Mediengestalter an board kennen das, als Außenstehender muss man sich erst einmal auseinandersetzen. Die Verordnung für den Mediengestalter ist übrigens umfassend geändert worden. Neu gehört jetzt beispielsweise der ehemalige Fotograf dazu, der Dekorvorlagen- und der Musiknotenhersteller sowie "social media"-Kompetenzen. Kurt [SIZE=1] Wer genau wissen will, was in der überarbeiteten Ausbildungsverordnung steht, kann sich auf den Seiten des Bundesgesetzblattes über die neuen Verordnungen und Wahlqualifikationen informieren. Dazu auf die Seite des [URL="http://mobile.bgbl.de/"]BGBL [/URL]gehen und dann links zum heute aktuellen Inhalt navigieren: -> Bundesgesetzblatt --> Bundesgesetzblatt Teil I ---> 2013 ----> Nr. 23 vom 14.05.2013 dann entweder die -----> Komplettausgabe oder die etwas kürzere -----> Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print S. 1173 auf der rechten Seite als PDF öffnen. In dieser Ausbildungsverodnung findet man dann u.a. die besagten Abschnitte A und D sowie die Wahlqualifikationen, wobei deren Inhalte "eingestreut" sind, man findet man also nicht auf einen Blick. Ihr könnt die Überschriften auf der 2. und 3. Seite mit den Seitennummern 1174/1175 unter den drei Auswahllisten I, II und III in der Spalte "Fachtrichtung Gestaltung und Technik" sehen. Die Inhalte haben die Nummern I.14 und I.15, II.22. und II.23 sowie die Nummer III.21. Im Grunde steht dort, dass man fundiert grafisch, gestalterisch und in der 3D Welt geschult und am Ende der Ausbildung dazu geprüft wird. Da dies Vorgaben der Verdordnung sind und die Spezialisierung im Betrieb stattfindet, ist es durchaus denkbar, einem geeigneten Trainee auch wesentlich mehr beizubringen. Das ist sicher auch für die zukünftigen Auszubildenden interessant, die sich ihre Betriebsstätte ebenso sorgfältig aussuchen sollten, wie die Betriebe ihre Auszubildenden aussuchen.[/SIZE] [/QUOTE]
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