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Betriebsvereinbarung über die Grundsätze der Urlaubsgewährung
Beitrag
<blockquote data-quote="Alucard26" data-source="post: 2718385" data-attributes="member: 221019"><p>Hallo liebe Forenmitglieder,</p><p></p><p>wie ihr in der Überschrift erkennen könnt gibt es bei uns eine Betriebsvereinbarung über die Grundsätze der Urlaubsgewährung. In der Vereinbarung gibt es den<strong> §3 Vorrang-Reglung </strong>in dem es heißt:</p><ol> <li data-xf-list-type="ol">Verheiratete haben grundsätzlich vor Ledigen,</li> <li data-xf-list-type="ol">Längere - Betriebszugehörige vor Kürzer - Betriebszugehörigigen,</li> <li data-xf-list-type="ol">Älter vor Jüngeren, Vorrang</li> </ol><p>Wenn uch jetzt nach diesen 3 Punkten gehe habe ich keine Chance mal in den Ferien Urlaub zu machen, da ich ledig bin , jünger als mein Arbeitskollege mit dem ich zusammen arbeite und noch nicht so lange im Betrieb bin. Ich habe für nächstes Jahr für die Osterferien einen Urlaubswunsch eingereicht, da ich dieses und letztes Jahr nicht in de Osterferien Urlaub machen durfte. Mein Arbeitskollege mit dem ich zusammenarbeite hatte dieses Jahr un den Osterferien Urlaub gemacht und hat für nächstes Jahr eine Woche vor den Osterferien und die erste Woche in den Osterferien sein Urlaubswunsch eingereicht. Wenn ich nach den 3 Punkten gehe bekomme ich wieder nächstes Jahr in den Osterferien kein Urlaub und das sehe ich als nachteil für mcih an. Die Betriebsvereinbarung wurde erst im September dieses Jahres gemacht und somit auch die 3 Punkte aus der §3 Vorrang-Reglung. Was würdet Ihr mir raten.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Alucard26, post: 2718385, member: 221019"] Hallo liebe Forenmitglieder, wie ihr in der Überschrift erkennen könnt gibt es bei uns eine Betriebsvereinbarung über die Grundsätze der Urlaubsgewährung. In der Vereinbarung gibt es den[B] §3 Vorrang-Reglung [/B]in dem es heißt: [LIST=1] [*]Verheiratete haben grundsätzlich vor Ledigen, [*]Längere - Betriebszugehörige vor Kürzer - Betriebszugehörigigen, [*]Älter vor Jüngeren, Vorrang [/LIST] Wenn uch jetzt nach diesen 3 Punkten gehe habe ich keine Chance mal in den Ferien Urlaub zu machen, da ich ledig bin , jünger als mein Arbeitskollege mit dem ich zusammen arbeite und noch nicht so lange im Betrieb bin. Ich habe für nächstes Jahr für die Osterferien einen Urlaubswunsch eingereicht, da ich dieses und letztes Jahr nicht in de Osterferien Urlaub machen durfte. Mein Arbeitskollege mit dem ich zusammenarbeite hatte dieses Jahr un den Osterferien Urlaub gemacht und hat für nächstes Jahr eine Woche vor den Osterferien und die erste Woche in den Osterferien sein Urlaubswunsch eingereicht. Wenn ich nach den 3 Punkten gehe bekomme ich wieder nächstes Jahr in den Osterferien kein Urlaub und das sehe ich als nachteil für mcih an. Die Betriebsvereinbarung wurde erst im September dieses Jahres gemacht und somit auch die 3 Punkte aus der §3 Vorrang-Reglung. Was würdet Ihr mir raten. [/QUOTE]
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