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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Bezahlte Shootings und Steuer
Beitrag
<blockquote data-quote="webwolfi" data-source="post: 1659036" data-attributes="member: 196651"><p><strong>AW: Bezahlte Shootings und Steuer</strong></p><p></p><p>Bin zwar Österreicher, habe aber gerade nachgeforscht, die Verhältnisse in Deutschland sind ähnlich.</p><p></p><p>Du musst zwischen </p><p>A) Gewerberecht und </p><p>B) Steuerrecht unterscheiden.</p><p></p><p>bei B) wieder</p><p>- Besteuerung des Einkommens (Gewinnes)</p><p>- Gewerbesteuer</p><p>- Umsatzsteuer</p><p></p><p>Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Es kommt dabei nicht auf die Höhe des Umsatzes oder Gewinnes an.</p><p></p><p>Bei Deinem Fall mangelt es am Merkmal "auf Dauer", das meint nämlich planmäßig und auf gewisse Dauer, wiederkehrend.</p><p></p><p>Wenn Dich ein Bekannter bittet, auf seiner Hochzeit zu fotografieren und dafür Geld bezahlt ist es ähnlich, auf die Betragshöhe(n) kommt es bei der Beurteilung der Gewerbsmäßigkeit nicht an.</p><p></p><p>Alle Einkommen, egal welcher Art sind natürlich zu versteuern. Da kann ich dir nur einen groben Überblick geben, es gibt aber bestimmt entsprechende Broschüren in Deutschland.</p><p></p><p>Umsatzsteuer wird vom Umsatz bezahlt, (die Summe, die dir der Auftraggeber bezahlt). Sie wird auf den vereinbarten Betrag aufgeschlagen und beträgt in Deutschland 19% bzw. in speziellen Fällen 7%. Dieser ermäßigte Satz käme dann in Frage, wenn die Urheberrechte übertragen werden. </p><p></p><p>Wenn die Umsätze aber unter einer Freigrenze von etwa 17.000 EUR/Jahr liegen, braucht keine USt. verrechnet werden.</p><p></p><p>Einkommenssteuer wird vom Gewinn bezahlt. Das sind die Einnahmen, abzüglich der Ausgaben die du zur Erzielung der Einnahmen tätigen musst (Bezahlung von Helfern, Anmietung eines Studios, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, wenn der Shootingort außerhalb ist, Anteilige Kosten für die Anschaffung von Ausrüstung, etc.)</p><p></p><p>Gewerbesteuer fällt mangels Gewerbe nicht an.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="webwolfi, post: 1659036, member: 196651"] [b]AW: Bezahlte Shootings und Steuer[/b] Bin zwar Österreicher, habe aber gerade nachgeforscht, die Verhältnisse in Deutschland sind ähnlich. Du musst zwischen A) Gewerberecht und B) Steuerrecht unterscheiden. bei B) wieder - Besteuerung des Einkommens (Gewinnes) - Gewerbesteuer - Umsatzsteuer Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Es kommt dabei nicht auf die Höhe des Umsatzes oder Gewinnes an. Bei Deinem Fall mangelt es am Merkmal "auf Dauer", das meint nämlich planmäßig und auf gewisse Dauer, wiederkehrend. Wenn Dich ein Bekannter bittet, auf seiner Hochzeit zu fotografieren und dafür Geld bezahlt ist es ähnlich, auf die Betragshöhe(n) kommt es bei der Beurteilung der Gewerbsmäßigkeit nicht an. Alle Einkommen, egal welcher Art sind natürlich zu versteuern. Da kann ich dir nur einen groben Überblick geben, es gibt aber bestimmt entsprechende Broschüren in Deutschland. Umsatzsteuer wird vom Umsatz bezahlt, (die Summe, die dir der Auftraggeber bezahlt). Sie wird auf den vereinbarten Betrag aufgeschlagen und beträgt in Deutschland 19% bzw. in speziellen Fällen 7%. Dieser ermäßigte Satz käme dann in Frage, wenn die Urheberrechte übertragen werden. Wenn die Umsätze aber unter einer Freigrenze von etwa 17.000 EUR/Jahr liegen, braucht keine USt. verrechnet werden. Einkommenssteuer wird vom Gewinn bezahlt. Das sind die Einnahmen, abzüglich der Ausgaben die du zur Erzielung der Einnahmen tätigen musst (Bezahlung von Helfern, Anmietung eines Studios, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, wenn der Shootingort außerhalb ist, Anteilige Kosten für die Anschaffung von Ausrüstung, etc.) Gewerbesteuer fällt mangels Gewerbe nicht an. [/QUOTE]
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