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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Bezahlte Shootings und Steuer
Beitrag
<blockquote data-quote="webwolfi" data-source="post: 1663381" data-attributes="member: 196651"><p><strong>AW: Bezahlte Shootings und Steuer</strong></p><p></p><p>Jetzt mal abgesehen vom Mehraufwand für Buchhaltung und Steuererklärung:</p><p></p><p>Um zu wissen, was für Dich der bessere Weg ist, musst du zwei Dinge wissen:</p><p></p><p>1) Wie hoch sind Deine Ausgaben für einen Auftrag?</p><p>2) Wer sind Deine Kunden? Private oder UnternehmerInnen?</p><p></p><p></p><p>Grundlage der Überlegungen: </p><p>- Du willst mit einen Auftrag die Summe X verdienen</p><p>- EineN PrivateN interessiert nur die Gesamtsumme (inkl. allfälliger USt)</p><p>- EineN UnternehmerIn interessiert nur die Nettosumme, die USt. ist ein Durchlaufposten</p><p>- Je nachdem ob du selbst USt. verrechnest, kannst Du sie bei den Ausgaben abziehen.</p><p></p><p>Beispiele:</p><p>Für alle Beispiele gilt die Annahme, du willst 1.000,- verdienen (von denen dann natürlich noch Einkommenssteuer zu bezahlen sind). Wir gehen von 19% USt. aus und lassen den reduzierten Steuersatz erst einmal außer Acht.</p><p></p><p>Beispiel A:</p><p>Es gibt keine wesentlichen Ausgaben, für den Auftrag benötigst du nur die schon lange vorhandene Ausrüstung und deine Zeit.</p><p></p><p>Variante du bist NICHT Ust-pflichtig:</p><p>hier ist die Art der Kunden egal, auf der Rechnung steht 1000,- sowohl private als auch Unternehmer zahlen 1000,-</p><p></p><p>Variante du bist Ust-pflichtig:</p><p>Auf der Rechnung steht netto 1000,-, brutto 1190,- Private zahlen real 1190,- Unternehmer real 1.000,- weil die Ust für sie ein Durchläufer ist.</p><p>==> UST egal bei Unternehmern, Wettbewerbsnachteil bei Privaten</p><p></p><p>Beispiel B:</p><p>Du hast Ausgaben für Studiomiete, Models oder was auch immer in der Höhe von 500,- netto bzw. 595,- inkl. Ust.</p><p></p><p>Variante du bist nicht USt-pflichtig:</p><p>Du musst 1595 verrechnen, Unternehmer und Private zahlen real 1595</p><p></p><p>Variante du bist USt-pflichtig:</p><p>Du kannst die 95 Vorsteuer abziehen, der Rechnungsbetrag beträgt 1500,- netto, 1785 inkl. USt.</p><p>der Private zahlt real 1785,- der Unternehmer real nur 1500,- </p><p></p><p>==>UST Wetbewerbsnachteil bei Privaten, Wettbewerbsvorteil bei Unternehmern.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="webwolfi, post: 1663381, member: 196651"] [b]AW: Bezahlte Shootings und Steuer[/b] Jetzt mal abgesehen vom Mehraufwand für Buchhaltung und Steuererklärung: Um zu wissen, was für Dich der bessere Weg ist, musst du zwei Dinge wissen: 1) Wie hoch sind Deine Ausgaben für einen Auftrag? 2) Wer sind Deine Kunden? Private oder UnternehmerInnen? Grundlage der Überlegungen: - Du willst mit einen Auftrag die Summe X verdienen - EineN PrivateN interessiert nur die Gesamtsumme (inkl. allfälliger USt) - EineN UnternehmerIn interessiert nur die Nettosumme, die USt. ist ein Durchlaufposten - Je nachdem ob du selbst USt. verrechnest, kannst Du sie bei den Ausgaben abziehen. Beispiele: Für alle Beispiele gilt die Annahme, du willst 1.000,- verdienen (von denen dann natürlich noch Einkommenssteuer zu bezahlen sind). Wir gehen von 19% USt. aus und lassen den reduzierten Steuersatz erst einmal außer Acht. Beispiel A: Es gibt keine wesentlichen Ausgaben, für den Auftrag benötigst du nur die schon lange vorhandene Ausrüstung und deine Zeit. Variante du bist NICHT Ust-pflichtig: hier ist die Art der Kunden egal, auf der Rechnung steht 1000,- sowohl private als auch Unternehmer zahlen 1000,- Variante du bist Ust-pflichtig: Auf der Rechnung steht netto 1000,-, brutto 1190,- Private zahlen real 1190,- Unternehmer real 1.000,- weil die Ust für sie ein Durchläufer ist. ==> UST egal bei Unternehmern, Wettbewerbsnachteil bei Privaten Beispiel B: Du hast Ausgaben für Studiomiete, Models oder was auch immer in der Höhe von 500,- netto bzw. 595,- inkl. Ust. Variante du bist nicht USt-pflichtig: Du musst 1595 verrechnen, Unternehmer und Private zahlen real 1595 Variante du bist USt-pflichtig: Du kannst die 95 Vorsteuer abziehen, der Rechnungsbetrag beträgt 1500,- netto, 1785 inkl. USt. der Private zahlt real 1785,- der Unternehmer real nur 1500,- ==>UST Wetbewerbsnachteil bei Privaten, Wettbewerbsvorteil bei Unternehmern. [/QUOTE]
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