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(Digitale) Fotografie allgemein
Bezahlte Shootings und Steuer
Beitrag
<blockquote data-quote="webwolfi" data-source="post: 1663884" data-attributes="member: 196651"><p><strong>AW: Bezahlte Shootings und Steuer</strong></p><p></p><p>Selbstverständlich gehören "ordentlich kalkuliert" auch die anteiligen Kosten der Ausrüstung, der PC, die Software-Lizenz etc. zu den Ausgaben.</p><p></p><p>Hier gehts aber um Leute, die das wirklich nebenbei machen wollen. Die Finanz schaut (zumindest in A, vermutlich wohl auch in D) ziemlich genau darauf, dass abgezogene Vorsteuer und bezahlte USt. (abgesehen von der Gründungsphase) in einem vernünftigen Verhältnis stehen.</p><p></p><p>Der Hobbyfotograf der gelegentlich mal einen Auftrag hat kann also nicht einfach die Vorsteuer aus seinen neuen Objektiv, nicht mal die aus einer Tintenpatrone einfach abziehen, es muss anteilig für den gewerblich genutzten Anteil geschehen.</p><p></p><p>Natürlich kannst du ganz locker bei der Steuererklärung massig Vorsteuer in Abzug bringen, wenn dir aber dann die Finanz bei der Steuerprüfung nach fünf Jahren eine private Nutzung von 80% vorrechnet (was anhand dieser Website und den privaten Blogs recht einfach wird), kannst du ganz schnell eine happige Nachzahlung aufgebrummt bekommen, die dann ohne weiteres in die 1000e gehen kann.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="webwolfi, post: 1663884, member: 196651"] [b]AW: Bezahlte Shootings und Steuer[/b] Selbstverständlich gehören "ordentlich kalkuliert" auch die anteiligen Kosten der Ausrüstung, der PC, die Software-Lizenz etc. zu den Ausgaben. Hier gehts aber um Leute, die das wirklich nebenbei machen wollen. Die Finanz schaut (zumindest in A, vermutlich wohl auch in D) ziemlich genau darauf, dass abgezogene Vorsteuer und bezahlte USt. (abgesehen von der Gründungsphase) in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Der Hobbyfotograf der gelegentlich mal einen Auftrag hat kann also nicht einfach die Vorsteuer aus seinen neuen Objektiv, nicht mal die aus einer Tintenpatrone einfach abziehen, es muss anteilig für den gewerblich genutzten Anteil geschehen. Natürlich kannst du ganz locker bei der Steuererklärung massig Vorsteuer in Abzug bringen, wenn dir aber dann die Finanz bei der Steuerprüfung nach fünf Jahren eine private Nutzung von 80% vorrechnet (was anhand dieser Website und den privaten Blogs recht einfach wird), kannst du ganz schnell eine happige Nachzahlung aufgebrummt bekommen, die dann ohne weiteres in die 1000e gehen kann. [/QUOTE]
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