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Bilder aus dem Internet - Rechte?
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<blockquote data-quote="virra" data-source="post: 2507237" data-attributes="member: 84253"><p>Erstmal ein herzliches Willkommen! Schön, dass du dir Gedanken um die Lizenzen machst, denn das kann durchaus sonst üblen Ärger geben.</p><p></p><p></p><p></p><p>Ja, gibt es: Finger weg, es sei denn, es steht extra dran, dass du darfst! Und wenn es dran steht: Immer die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Urhebers beachten!!</p><p></p><p>Es ist eben so, dass es von „eingekauft und trotzdem muss der Fotograf dran stehen“ bis „kost’ nix und man muss den Urheber nicht mal nennen“ alles gibt. Und wenn der Urheber dich verpflichtet an die Welthungerhilfe zu spenden, damit du das nutzen darfst, dann wäre das auch so.</p><p></p><p>Zu deinen Beispielen:</p><p>So, wie ich das sehe, musst du im 1. Fall niemanden nennen, das ist richtig.</p><p>Im 2. Fall musst du den Urheber nennen. WIE genau, ist mir unklar, eine reine Sichtbarkeit des Urhebers beim (illegalen) Speichern der Datei oder der Ansicht in isolierter Darstellung ist aber mit Kennzeichnungspflicht eigentlich niemals gemeint. Ich denke mal eine Nennung im Impressum mit eindeutiger Zuordnungsmöglichkeit des Autors zum Bild sollte in dem Fall reichen.</p><p></p><p>Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn du das Bild wiederum zur Nutzung/zum Download anbietest. Nutzt du es einfach nur, entfällt der Passus.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="virra, post: 2507237, member: 84253"] Erstmal ein herzliches Willkommen! Schön, dass du dir Gedanken um die Lizenzen machst, denn das kann durchaus sonst üblen Ärger geben. Ja, gibt es: Finger weg, es sei denn, es steht extra dran, dass du darfst! Und wenn es dran steht: Immer die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Urhebers beachten!! Es ist eben so, dass es von „eingekauft und trotzdem muss der Fotograf dran stehen“ bis „kost’ nix und man muss den Urheber nicht mal nennen“ alles gibt. Und wenn der Urheber dich verpflichtet an die Welthungerhilfe zu spenden, damit du das nutzen darfst, dann wäre das auch so. Zu deinen Beispielen: So, wie ich das sehe, musst du im 1. Fall niemanden nennen, das ist richtig. Im 2. Fall musst du den Urheber nennen. WIE genau, ist mir unklar, eine reine Sichtbarkeit des Urhebers beim (illegalen) Speichern der Datei oder der Ansicht in isolierter Darstellung ist aber mit Kennzeichnungspflicht eigentlich niemals gemeint. Ich denke mal eine Nennung im Impressum mit eindeutiger Zuordnungsmöglichkeit des Autors zum Bild sollte in dem Fall reichen. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn du das Bild wiederum zur Nutzung/zum Download anbietest. Nutzt du es einfach nur, entfällt der Passus. [/QUOTE]
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