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Bilder aus dem Internet - Rechte?
Beitrag
<blockquote data-quote="patrick_l" data-source="post: 2507760" data-attributes="member: 194379"><p>Dem ist doch so <img src="/styles/default/xenforo/smilies/zwinker.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="Wink ;)" data-shortname=";)" /> Du hast mich lediglich falsch verstanden. Selbstverständlich kann man sich dem Urheber nicht entziehen geschweige denn darüber hinwegsetzen <span style="color: #bfbfbf">(kleine Ausnahme gibt es)</span>. Ich hätte also wohl dazu schreiben sollen, das sich die AGB und Nutzungsbedingungen auf den <strong>Uploader</strong> und nicht auf den Urheber beziehen. Dieser (der Uploader) also schon diese verletzt, nicht einhält.</p><p></p><p>Dort steht in der Regel alles sehr detailliert, unter anderem auch des Uploades betreffend. Mit Passus ist jener gemeint, der explizit darauf hinweist, das nur Inhalte hochgeladen werden dürfen, dessen Rechte man auch besitzt. Was bei Bildern Dritter so erst einmal nicht der Fall ist. Eine "Unterlizenzierung" zwischen Uploader und FB ist also wegen der fehlende Rechte gar nicht erst möglich, da dieser wenn überhaupt lediglich eingeschränkte oder exklusive Nutzungsrechte besitzt.</p><p></p><p>Wenn wir jetzt nur mal bei der deutschen Rechtsprechung bleiben, ist Facebook nach wie vor für den rechtswidrigen Upload vorerst nicht belangbar, sondern der Uploader (Verletzung der Nutzungsbedingungen/AGB einerseits, sowie die Verletzung der Urheberrechte). Zudem ergibt sich dies schon aus §10 des TMG. Haftbar wird FB erst dann, wenn der Betreiber (FB) vom rechtswidrigen Upload Kenntnis erlangt und diesen nicht entfernt. Der BGH (<a href="http://www.aufrecht.de/index.php?id=5245" target="_blank">Az.: VI ZR 101/06</a>) hat sich auch schon damit befasst.</p><p></p><p>Kurze Zusammenfassung, deinen Worten nicht widerspreche, im Bezug auf meinen Post mich lediglich missverstanden hast. <img src="/styles/default/xenforo/smilies/rolleyes.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":rolleyes:" title="Roll Eyes :rolleyes:" data-shortname=":rolleyes:" /></p><p></p><p>Liebe Grüße, Patrick</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="patrick_l, post: 2507760, member: 194379"] Dem ist doch so ;) Du hast mich lediglich falsch verstanden. Selbstverständlich kann man sich dem Urheber nicht entziehen geschweige denn darüber hinwegsetzen [COLOR=#bfbfbf](kleine Ausnahme gibt es)[/COLOR]. Ich hätte also wohl dazu schreiben sollen, das sich die AGB und Nutzungsbedingungen auf den [B]Uploader[/B] und nicht auf den Urheber beziehen. Dieser (der Uploader) also schon diese verletzt, nicht einhält. Dort steht in der Regel alles sehr detailliert, unter anderem auch des Uploades betreffend. Mit Passus ist jener gemeint, der explizit darauf hinweist, das nur Inhalte hochgeladen werden dürfen, dessen Rechte man auch besitzt. Was bei Bildern Dritter so erst einmal nicht der Fall ist. Eine "Unterlizenzierung" zwischen Uploader und FB ist also wegen der fehlende Rechte gar nicht erst möglich, da dieser wenn überhaupt lediglich eingeschränkte oder exklusive Nutzungsrechte besitzt. Wenn wir jetzt nur mal bei der deutschen Rechtsprechung bleiben, ist Facebook nach wie vor für den rechtswidrigen Upload vorerst nicht belangbar, sondern der Uploader (Verletzung der Nutzungsbedingungen/AGB einerseits, sowie die Verletzung der Urheberrechte). Zudem ergibt sich dies schon aus §10 des TMG. Haftbar wird FB erst dann, wenn der Betreiber (FB) vom rechtswidrigen Upload Kenntnis erlangt und diesen nicht entfernt. Der BGH ([URL='http://www.aufrecht.de/index.php?id=5245']Az.: VI ZR 101/06[/URL]) hat sich auch schon damit befasst. Kurze Zusammenfassung, deinen Worten nicht widerspreche, im Bezug auf meinen Post mich lediglich missverstanden hast. :rolleyes: Liebe Grüße, Patrick [/QUOTE]
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