PSD-Tutorials.de
Forum für Design, Fotografie & Bildbearbeitung
Tutkit
Agentur
Hilfe
Kontakt
Start
Forum
Aktuelles
Besonderer Inhalt
Foren durchsuchen
Tutorials
News
Anmelden
Kostenlos registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Menü
Anmelden
Kostenlos registrieren
App installieren
Installieren
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen
Start
Forum
Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Bildrecht und angestellter 'Fotograf'
Beitrag
<blockquote data-quote="pixie" data-source="post: 1703448" data-attributes="member: 282772"><p>Hallo zusammen,</p><p>jaaaa, ich weiß, Fotorecht ist hier und da schon ausreichend diskutiert worden, aber ich habe immer noch Klärungsbedarf... </p><p>Mein Hintergrund: Ich arbeite ganz 'normal' als Angestellte einer Firma und habe dort die Kameraführung intus, mache also alle Bilder. Ich bin nicht als Fotograf offiziell eingestellt, da ich auch keinen Abschluss in dieser Richtung habe. </p><p> </p><p>Meine Frage: Habe folgenden Satz auf Wikipedia / Fototipps Modelvertrag (ich weiß, W. ist mit Vorsicht zu genießen) gefunden: "Da das nicht übertragbar ist, liegen die - egal welcher Art die Bilder sind - prinzipiell beim Fotografen!"</p><p>Frage: Wenn ich Bilder im Auftrag der Firma oder auch im Alleingang (dann zur Nutzung für die Firma) mache -- habe ich da die Bildrechte, oder die Firma da ich ja nur 'Ausführer' bin? Und, welche Auswirkungen kann das haben wenn die Rechte bei mir liegen und ich irgendwann mal gehen sollte (was ich nicht vorhabe)?</p><p> </p><p>Danke!</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="pixie, post: 1703448, member: 282772"] Hallo zusammen, jaaaa, ich weiß, Fotorecht ist hier und da schon ausreichend diskutiert worden, aber ich habe immer noch Klärungsbedarf... Mein Hintergrund: Ich arbeite ganz 'normal' als Angestellte einer Firma und habe dort die Kameraführung intus, mache also alle Bilder. Ich bin nicht als Fotograf offiziell eingestellt, da ich auch keinen Abschluss in dieser Richtung habe. Meine Frage: Habe folgenden Satz auf Wikipedia / Fototipps Modelvertrag (ich weiß, W. ist mit Vorsicht zu genießen) gefunden: "Da das nicht übertragbar ist, liegen die - egal welcher Art die Bilder sind - prinzipiell beim Fotografen!" Frage: Wenn ich Bilder im Auftrag der Firma oder auch im Alleingang (dann zur Nutzung für die Firma) mache -- habe ich da die Bildrechte, oder die Firma da ich ja nur 'Ausführer' bin? Und, welche Auswirkungen kann das haben wenn die Rechte bei mir liegen und ich irgendwann mal gehen sollte (was ich nicht vorhabe)? Danke! [/QUOTE]
Bilder bitte
hier hochladen
und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Zitate einfügen…
Authentifizierung
Wenn ▲ = 7, ▼ = 3, ◇ = 2 und die Summe von ▲ und ▼ durch ◇ geteilt wird, was ist das Ergebnis?
Antworten
Start
Forum
Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Bildrecht und angestellter 'Fotograf'
Oben