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Fotografie und Gestaltung
Bildbearbeitung
Bildrechte Composing
Beitrag
<blockquote data-quote="msh5533" data-source="post: 2220735" data-attributes="member: 437419"><p><strong>AW: Bildrechte Composing</strong></p><p></p><p></p><p>Quellenangaben in Metadaten sind sicher nett, aber wie Du schon selber sagst: Am Ende interessiert das nicht wirklich...</p><p></p><p>Ansonsten befürchte ich, dass es leider keine allgemeingültiges "Patentrezept" bzw. keine wirklich eindeutige Antwort auf Deine Frage gibt:</p><p></p><p>Je nach Autor und/oder Bildagentur sowie nach Verwendungszweck gelten eigene/andere Regeln, ob und wie die jeweiligen Urheber von verwendetem Bildmaterial ausweisen musst oder nicht.</p><p>Manche davon sind sehr spezifisch, manche nicht.</p><p>(Bsp.: Gerade auf Seiten wie deviantart.com liest man bei Stock-Bilder sinngemäß oft "...schick mir halt ne Mail wenn Du's verwendest". Manche der Fotografen dort legen strikt Wert darauf, namentlich im bzw. "am" Bild genannt zu werden, wieder andere wollen das nur dann wenn die Verwendung ausserhalb von deviantart.com passiert usw...)</p><p></p><p>Mit einem Impressum hat das ganze übrigens gerade bei Composings nichts zu tun (aber dazu mehr weiter unten).</p><p></p><p></p><p> </p><p>Ich bin kein Jurist, aber allein sicherheitshalber würde ich sagen: Ja.</p><p></p><p>Bzgl. Fotolia noch eine Anmerkung:</p><p></p><p></p><p>Jein. Das gilt nur für <em></em></p><p><em>"Die Benutzung des Werkes im redaktionellen oder journalistischen Zusammenhang, [...]"</em></p><p>Dann ist man in der Tat verpflichtet</p><p><em>"[...] folgende Urheberangaben am Bild, im Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis zu machen: "© [Alias oder Name des Fotografen] - Fotolia.com"</em></p><p>(Zitat aus Ziffer 3k der Fotolia Standard Lizenz, siehe</p><p></p><p>)</p><p>...und da hätten wir dann die Nennung im o.g. Impressum.</p><p>(...oder aber in einem Bildnachweis - was ich übrigens auch für eine bessere Lösung halte. Ein Impressum hat man ja i.d.R. nur einmal pro Website, einen -Bildnachweis hingegen kann und wird man hingegen auch pro Artikel, Blogpost etc. haben. Ist also einfach übersichtlicher...)</p><p></p><p>Da es hier aber explizit um Composings ging, die ja das Quell-Bild meist nur ausschnittsweise und in einem neuen/größeren Zusammenhang zeigen, trifft diese Regelung nicht zu. Fotolia spricht hier in den Lizenzbedingungen z.B. explizit davon dass es erlaubt ist das Werk <em>"in sonstigen Werken mit Urheberschaft aufzunehmen, wenn das originale Werk in dem Maße bearbeitet wurde, dass das entstandene Werk dem Original substanziell nicht mehr ähnlich ist (wobei eine solche Modifizierung in Form von Änderungen an dem heruntergeladenen Werk selbst, oder durch die Einbindung des heruntergeladenen Werkes in andere, nicht von der Fotolia Webseite heruntergeladene Inhalte, z.B. Collagen, geschehen kann)"</em></p><p>Und im Gegensatz zu der genannten "redaktionellen Nutzung" (wo das Bild einfach nur unverändert übernommen wird) ist in dem Teil der Lizenzbedingungen nicht von einem Bildnachweis die Rede...</p><p></p><p>(Hinweis: Ich hab jetzt nicht bei anderen Agenturen geschaut wie deren genaue Regeln lauten, aber ich gehe mal davon aus dass die überall ähnlich sind. Ist ja eigentlich auch logisch: Wenn die Nennung der Autoren der einzelnen Bilder auch bei Montagen/Composings überall verpflichtend wäre, müssten viele Werbeplakate, Zeitungsanzeigen etc. ja geradezu vollgepflastert sein mit Quellenangaben.) </p><p></p><p>Lange Rede kurzer Sinn: Die vollständige Quellenangabe der Elemente eines Composings im/am Bild schadet sicher nie, ist aber zumindest bei Fotolia nicht zwingend erforderlich. Bei anderen Agenturen und vor allem bei eigenständig/"privat" agierenden Künstlern (siehe deviantart etc.) kann es hingegen anders sein.</p><p></p><p>Gruß,</p><p>Manuel</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="msh5533, post: 2220735, member: 437419"] [b]AW: Bildrechte Composing[/b] Quellenangaben in Metadaten sind sicher nett, aber wie Du schon selber sagst: Am Ende interessiert das nicht wirklich... Ansonsten befürchte ich, dass es leider keine allgemeingültiges "Patentrezept" bzw. keine wirklich eindeutige Antwort auf Deine Frage gibt: Je nach Autor und/oder Bildagentur sowie nach Verwendungszweck gelten eigene/andere Regeln, ob und wie die jeweiligen Urheber von verwendetem Bildmaterial ausweisen musst oder nicht. Manche davon sind sehr spezifisch, manche nicht. (Bsp.: Gerade auf Seiten wie deviantart.com liest man bei Stock-Bilder sinngemäß oft "...schick mir halt ne Mail wenn Du's verwendest". Manche der Fotografen dort legen strikt Wert darauf, namentlich im bzw. "am" Bild genannt zu werden, wieder andere wollen das nur dann wenn die Verwendung ausserhalb von deviantart.com passiert usw...) Mit einem Impressum hat das ganze übrigens gerade bei Composings nichts zu tun (aber dazu mehr weiter unten). Ich bin kein Jurist, aber allein sicherheitshalber würde ich sagen: Ja. Bzgl. Fotolia noch eine Anmerkung: Jein. Das gilt nur für [I] "Die Benutzung des Werkes im redaktionellen oder journalistischen Zusammenhang, [...]"[/I] Dann ist man in der Tat verpflichtet [I]"[...] folgende Urheberangaben am Bild, im Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis zu machen: "© [Alias oder Name des Fotografen] - Fotolia.com"[/I] (Zitat aus Ziffer 3k der Fotolia Standard Lizenz, siehe ) ...und da hätten wir dann die Nennung im o.g. Impressum. (...oder aber in einem Bildnachweis - was ich übrigens auch für eine bessere Lösung halte. Ein Impressum hat man ja i.d.R. nur einmal pro Website, einen -Bildnachweis hingegen kann und wird man hingegen auch pro Artikel, Blogpost etc. haben. Ist also einfach übersichtlicher...) Da es hier aber explizit um Composings ging, die ja das Quell-Bild meist nur ausschnittsweise und in einem neuen/größeren Zusammenhang zeigen, trifft diese Regelung nicht zu. Fotolia spricht hier in den Lizenzbedingungen z.B. explizit davon dass es erlaubt ist das Werk [I]"in sonstigen Werken mit Urheberschaft aufzunehmen, wenn das originale Werk in dem Maße bearbeitet wurde, dass das entstandene Werk dem Original substanziell nicht mehr ähnlich ist (wobei eine solche Modifizierung in Form von Änderungen an dem heruntergeladenen Werk selbst, oder durch die Einbindung des heruntergeladenen Werkes in andere, nicht von der Fotolia Webseite heruntergeladene Inhalte, z.B. Collagen, geschehen kann)"[/I] Und im Gegensatz zu der genannten "redaktionellen Nutzung" (wo das Bild einfach nur unverändert übernommen wird) ist in dem Teil der Lizenzbedingungen nicht von einem Bildnachweis die Rede... (Hinweis: Ich hab jetzt nicht bei anderen Agenturen geschaut wie deren genaue Regeln lauten, aber ich gehe mal davon aus dass die überall ähnlich sind. Ist ja eigentlich auch logisch: Wenn die Nennung der Autoren der einzelnen Bilder auch bei Montagen/Composings überall verpflichtend wäre, müssten viele Werbeplakate, Zeitungsanzeigen etc. ja geradezu vollgepflastert sein mit Quellenangaben.) Lange Rede kurzer Sinn: Die vollständige Quellenangabe der Elemente eines Composings im/am Bild schadet sicher nie, ist aber zumindest bei Fotolia nicht zwingend erforderlich. Bei anderen Agenturen und vor allem bei eigenständig/"privat" agierenden Künstlern (siehe deviantart etc.) kann es hingegen anders sein. Gruß, Manuel [/QUOTE]
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