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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Bildrechte Vertrag
Beitrag
<blockquote data-quote="Michel1966" data-source="post: 2245224" data-attributes="member: 242203"><p><strong>AW: Bildrechte Vertrag</strong></p><p></p><p></p><p>Das fällt unter die Rubrik Datenschutz im Verein</p><p> </p><p><span style="font-size: 12px">Informationen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit:</span></p><p><span style="font-size: 12px"></span></p><p></p><p><span style="font-size: 12px">Dieses Dokument wird allgemein in ganz Deutschland als Richtlinie anerkannt und als "Bibel der Vereinsrechtdatenschützer" bezeichnet.</span></p><p> <span style="font-size: 12px"></span></p><p><span style="font-size: 12px"></span> </p><p><span style="font-family: 'Calibri'"><span style="font-size: 10px"><span style="font-family: 'Calibri'"><span style="font-size: 10px"><p style="text-align: left">Wenn ein Verein oder Verband Daten seiner Mitglieder und sonstiger Personen erhebt, verarbeitet oder nutzt, dies mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung oder in herkömmlichen Mitgliederkarteien, muss stets beachtet werden, dass für den sensiblen Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einschlägig sind. Einmal unabhängig, ob ein Verein im Vereinsregister eingetragen ist (e. V.) oder ob es sich um einen nichtrechtsfähigen Verein handelt – auch für Vereine gelten die Vorschriften der §§ 1 bis 11, 27 – 38a, 43 und 44 BDSG.</p><p></span></span></span></span></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Michel1966, post: 2245224, member: 242203"] [b]AW: Bildrechte Vertrag[/b] Das fällt unter die Rubrik Datenschutz im Verein [SIZE=3]Informationen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit: [/SIZE] [SIZE=3]Dieses Dokument wird allgemein in ganz Deutschland als Richtlinie anerkannt und als "Bibel der Vereinsrechtdatenschützer" bezeichnet. [/SIZE] [FONT=Calibri][SIZE=2][FONT=Calibri][SIZE=2][LEFT]Wenn ein Verein oder Verband Daten seiner Mitglieder und sonstiger Personen erhebt, verarbeitet oder nutzt, dies mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung oder in herkömmlichen Mitgliederkarteien, muss stets beachtet werden, dass für den sensiblen Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einschlägig sind. Einmal unabhängig, ob ein Verein im Vereinsregister eingetragen ist (e. V.) oder ob es sich um einen nichtrechtsfähigen Verein handelt – auch für Vereine gelten die Vorschriften der §§ 1 bis 11, 27 – 38a, 43 und 44 BDSG.[/LEFT] [/SIZE][/FONT][/SIZE][/FONT] [/QUOTE]
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