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<blockquote data-quote="pepexx" data-source="post: 827445" data-attributes="member: 12960"><p><strong>AW: Bildrechte ?</strong></p><p></p><p>Ganz einfach - es haftet immer der Website-Betreiber. </p><p>Ein Zusatz "Nur zu Studienzwecken" bewirkt rechtlich gesehen rein garnichts.</p><p>Einzig im Schulbetrieb sind Kopien fremder Werke zu schulischen Zwecken eingeschänkt</p><p>erlaubt (neuerdings jedenfalls wieder, die Vereinbarung war Ende letzten Jahres ausge-</p><p>laufen und ist erstmal wieder für 2 Jahre verlängert worden). Eine Veröffentlichung</p><p>auf einer Website geht allerdings weit über die reinen internen schulischen Zwecke </p><p>hinaus.</p><p></p><p>Im Zweifelsfall, wenn Euch jemand wegen unterlaubter Veröffentlichung seines</p><p>Bildmaterials an den Karren fahren will, seid ihr dran, bzw. die FH.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="pepexx, post: 827445, member: 12960"] [b]AW: Bildrechte ?[/b] Ganz einfach - es haftet immer der Website-Betreiber. Ein Zusatz "Nur zu Studienzwecken" bewirkt rechtlich gesehen rein garnichts. Einzig im Schulbetrieb sind Kopien fremder Werke zu schulischen Zwecken eingeschänkt erlaubt (neuerdings jedenfalls wieder, die Vereinbarung war Ende letzten Jahres ausge- laufen und ist erstmal wieder für 2 Jahre verlängert worden). Eine Veröffentlichung auf einer Website geht allerdings weit über die reinen internen schulischen Zwecke hinaus. Im Zweifelsfall, wenn Euch jemand wegen unterlaubter Veröffentlichung seines Bildmaterials an den Karren fahren will, seid ihr dran, bzw. die FH. [/QUOTE]
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