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Canon EOS 7D - Error 40 (Stromversorgung)
Beitrag
<blockquote data-quote="JoeWood" data-source="post: 2196920" data-attributes="member: 273430"><p><strong>AW: Canon EOS 7D - Error 40 (Stromversorgung)</strong></p><p></p><p>Also wenn wir schon bei den rechtlichen Grundlagen sind, dann bitte richtig: </p><p>Fakt ist, daß es 2 Jahre Gewährleistung gibt. Soweit korrekt. Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Verkäufer verpflichtet, das Gerät zu reparieren bzw im Zweifel zu beweisen, daß es Schuld des Käufers war, daß es defekt ist ("runtergeschmissen, Wasserschaden,..."). </p><p>Nach Ablauf der 6 Monate erfolgt eine sogenannte Beweislastumkehr. Sprich: der Käufer muß beweisen, daß der Defekt schon bestanden hat bzw es sich um einen Konstruktionsfehler, wasauchimmer handelt. Bei Massenware, wie Kameras, wo es viele Forenenträge gibt, ist das bis zu einem gewissen Grad möglich, bei anderen Dingen eher schwer. Nichtsdestotrotz agieren viele Händler auch nach Ablauf der 6 Monate sehr kulant und bestehen nicht auf die Beweslastumkehr. Und nur um das klarzustellen: die Gewährleistung ist ein Vertrag zwischen Händler (!) und Käufer. Die hat nichts mit dem Hersteller (in dem Fall Canon) zu tun.</p><p></p><p>Nun kommen wir zur Garantie: Das ist eine freiwillige (Zusatz)Leistung des Herstellers (oder Verkäufer, wenn er will) und hat andere Relgeln. Die kann auch bis zu 5 Jahre betragen; die Details dazu stehen in den jewiligen Garantiebestimmungen.</p><p></p><p>Kurz: du kannst mit deiner 7D in Hinblick auf Gewährleistung Glück haben (Kulanz) oder auch nicht...</p><p></p><p>Ah ja nochwas: Der Käufer kann mal gar nichts fordern. Dem Verkäufer ist eine 2 - malige Nachbesserungsmöglichkeit (aka: Reparaturmöglichkeit) innerhalb eines für den Kunden zumutbaren Zeitraumes (was auch immer das vor Gericht bedeuten mag) eingeräumt. Erst Danach kann der Käufer auf Wandlung (Gerätetausch) oder Rückabwicklung (Geld zurück) bestehen. Daß es in der Praxis häufig anders gehandhabt wird, ist eine freiwillige Aktion des Händlers, um sich Bürokratie/Ärger/schlechte Nachrede/wasauchimmer zu ersparen</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="JoeWood, post: 2196920, member: 273430"] [b]AW: Canon EOS 7D - Error 40 (Stromversorgung)[/b] Also wenn wir schon bei den rechtlichen Grundlagen sind, dann bitte richtig: Fakt ist, daß es 2 Jahre Gewährleistung gibt. Soweit korrekt. Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Verkäufer verpflichtet, das Gerät zu reparieren bzw im Zweifel zu beweisen, daß es Schuld des Käufers war, daß es defekt ist ("runtergeschmissen, Wasserschaden,..."). Nach Ablauf der 6 Monate erfolgt eine sogenannte Beweislastumkehr. Sprich: der Käufer muß beweisen, daß der Defekt schon bestanden hat bzw es sich um einen Konstruktionsfehler, wasauchimmer handelt. Bei Massenware, wie Kameras, wo es viele Forenenträge gibt, ist das bis zu einem gewissen Grad möglich, bei anderen Dingen eher schwer. Nichtsdestotrotz agieren viele Händler auch nach Ablauf der 6 Monate sehr kulant und bestehen nicht auf die Beweslastumkehr. Und nur um das klarzustellen: die Gewährleistung ist ein Vertrag zwischen Händler (!) und Käufer. Die hat nichts mit dem Hersteller (in dem Fall Canon) zu tun. Nun kommen wir zur Garantie: Das ist eine freiwillige (Zusatz)Leistung des Herstellers (oder Verkäufer, wenn er will) und hat andere Relgeln. Die kann auch bis zu 5 Jahre betragen; die Details dazu stehen in den jewiligen Garantiebestimmungen. Kurz: du kannst mit deiner 7D in Hinblick auf Gewährleistung Glück haben (Kulanz) oder auch nicht... Ah ja nochwas: Der Käufer kann mal gar nichts fordern. Dem Verkäufer ist eine 2 - malige Nachbesserungsmöglichkeit (aka: Reparaturmöglichkeit) innerhalb eines für den Kunden zumutbaren Zeitraumes (was auch immer das vor Gericht bedeuten mag) eingeräumt. Erst Danach kann der Käufer auf Wandlung (Gerätetausch) oder Rückabwicklung (Geld zurück) bestehen. Daß es in der Praxis häufig anders gehandhabt wird, ist eine freiwillige Aktion des Händlers, um sich Bürokratie/Ärger/schlechte Nachrede/wasauchimmer zu ersparen [/QUOTE]
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