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(Digitale) Fotografie allgemein
Copyright ?
Beitrag
<blockquote data-quote="pepexx" data-source="post: 810650" data-attributes="member: 12960"><p><strong>AW: Copyright ?</strong></p><p></p><p>@skeeter hat dennoch recht, wenn man es rein rechtlich betrachtet.</p><p></p><p>Doch wie so oft, gilt auch hier der Grundsatz: Recht haben und Recht </p><p>bekommen, sind zwei unterschiedliche Dinge. Im Zweifelsfall musst Du immer</p><p>davon ausgehen, dass die klagende Seite gewinnt und Du den Streit in </p><p>Sachen Schöpfungshöhe und Werkcharakter verlierst. </p><p></p><p>Das Urherberrecht ist viel komplizierter, als es auf den ersten Blick erscheint.</p><p></p><p>Stimmt denn der Satz:</p><p>"Der hat das Foto gemacht, also darf es kein Dritter veröffentlichen und benutzen"?</p><p></p><p>Dazu mal zwei Beispiele:</p><p></p><p>1.</p><p>Du machst ein Foto und im Hintergrund ist eine Plakatwand mit einem</p><p>Wahlplakat unserer Angela zu sehen. Theoretisch könnte jetzt der Fotograf</p><p>des Whalplakates die rechtliche Keule gegen Dich schwingen, oder?</p><p></p><p></p><p>2.</p><p>Du bist beim Skilaufen und hast einen 12-fachen, noch nie dagewesenen Beinbruch. </p><p>Der Röntgenarzt in Österreich findet die Knochenanordnung derart</p><p>geil, dass der das Röntgenbild beim nächsten Ärztekongress veröffentlich und</p><p>als Anschauungsmaterial zur Verfügung stellt. Hey, denkst Du, ein Bild von mir</p><p>wird ohne meine Einwilligung veröffentlicht, dem Arzt zeig ich das jetzt aber,</p><p>das gibt mind. eine 5-stellige Abfindung. Richtig?</p><p></p><p>Klar - beide Begriffe sind weit hergeholt, theoretisch aber denkbar. Und in</p><p>beiden Fällen kann auch ein Dritter fremde Fotos veröffentlichen, ohne den</p><p>Fotografen oder Rechteinhaber vorher gefragt zu haben.</p><p></p><p>Es ist durchaus richtig, dass ich ungefragt fremde Bilder soweit verwenden</p><p>und verändern könnte, dass ein neues Werk mit eigener Schöpfungshöhe und Werkcharakter entsteht. </p><p></p><p>ABER:</p><p>Würdest Du das Risiko eingehen, genau dieses im Streitfall durch einen </p><p>Richter entscheiden zu lassen, der noch nichtmal weiß, wie man Photoshop schreibt?</p><p></p><p>Ich nicht.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="pepexx, post: 810650, member: 12960"] [b]AW: Copyright ?[/b] @skeeter hat dennoch recht, wenn man es rein rechtlich betrachtet. Doch wie so oft, gilt auch hier der Grundsatz: Recht haben und Recht bekommen, sind zwei unterschiedliche Dinge. Im Zweifelsfall musst Du immer davon ausgehen, dass die klagende Seite gewinnt und Du den Streit in Sachen Schöpfungshöhe und Werkcharakter verlierst. Das Urherberrecht ist viel komplizierter, als es auf den ersten Blick erscheint. Stimmt denn der Satz: "Der hat das Foto gemacht, also darf es kein Dritter veröffentlichen und benutzen"? Dazu mal zwei Beispiele: 1. Du machst ein Foto und im Hintergrund ist eine Plakatwand mit einem Wahlplakat unserer Angela zu sehen. Theoretisch könnte jetzt der Fotograf des Whalplakates die rechtliche Keule gegen Dich schwingen, oder? 2. Du bist beim Skilaufen und hast einen 12-fachen, noch nie dagewesenen Beinbruch. Der Röntgenarzt in Österreich findet die Knochenanordnung derart geil, dass der das Röntgenbild beim nächsten Ärztekongress veröffentlich und als Anschauungsmaterial zur Verfügung stellt. Hey, denkst Du, ein Bild von mir wird ohne meine Einwilligung veröffentlicht, dem Arzt zeig ich das jetzt aber, das gibt mind. eine 5-stellige Abfindung. Richtig? Klar - beide Begriffe sind weit hergeholt, theoretisch aber denkbar. Und in beiden Fällen kann auch ein Dritter fremde Fotos veröffentlichen, ohne den Fotografen oder Rechteinhaber vorher gefragt zu haben. Es ist durchaus richtig, dass ich ungefragt fremde Bilder soweit verwenden und verändern könnte, dass ein neues Werk mit eigener Schöpfungshöhe und Werkcharakter entsteht. ABER: Würdest Du das Risiko eingehen, genau dieses im Streitfall durch einen Richter entscheiden zu lassen, der noch nichtmal weiß, wie man Photoshop schreibt? Ich nicht. [/QUOTE]
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