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Photoshop
CS5 bestellt, CS5 Extended bekommen
Beitrag
<blockquote data-quote="ABeckBeuron" data-source="post: 1830899" data-attributes="member: 532685"><p><strong>AW: CS5 bestellt, CS5 Extended bekommen</strong></p><p></p><p>Ich habe dem Händler gestern morgen gleich ein Ultimatum gestellt, mir eine legale Kopie zu senden, ansonsten würde ich das ganze Paket der Adobe Piracy Group übergeben. Bis jetzt hat aber noch niemand reagiert. Ich bin mal gespannt.</p><p> </p><p></p><p> </p><p>Adobe spart sich jetzt das Erstellen von Hologrammen. Kostet ja zweifuffzich pro Kopie.</p><p> </p><p></p><p> </p><p>Das geht gar nicht. Kassieren tun nur die Rechtsanwaltskanzleien. Dem Fotografen fällt nur ein Trinkgeld ab - auf das er aber in der Regel dringend angewiesen ist. Als Betroffener darf man sich auf keinen Fall ins Bockshorn jagen lassen: Forderung mit Vorbehalt anerkennen, ggf. Fristverlängerung zur Prüfung der Sachlage beantragen (kann nicht verweigert werden) und sich kundig machen. Auf keinen Fall auf "Buschklopfen" hereinfallen, wie z.B; "Zahlen Sie XXX, sonst übergebe ich die Sache meinem Rechtsanwalt".</p><p> </p><p>Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marleting (MFM) gibt jedes Jahr eine Übersichtr über marktübliche Honorare heraus. Zu beziehen über <a href="http://www.BVPA.ORG" target="_blank">WWW.BVPA.ORG</a>. Kostet ein paar Euro, die sich aber lohnen (man braucht nicht jedes Jahr zu kaufen, da sich die Sätze kaum verändern). Nicht mehr bezahlen, als da drinsteht! Rechtsanwaltskosten darf der Gläubiger nur in Rechnung stellen, wenn die Forderung strittig war (vielleicht auch, wenn der Verursacher nicht ohne RA zu ermitteln war, aber da bin ich mir nicht sicher)! </p><p> </p><p>Und nun der Amtsschimmel: Diese Tipps sind rechtlich unverbindlich, da eine rechtsverbindliche Auskunft nur ein Rechtsanwalt erteilen darf!</p><p> </p><p></p><p> </p><p>Hilft aber auch nicht immer. Bereits die Tatsache, dass ein Urheberrechtsverstoß entdeckt wurde, ist für viele ein Grund, die Geschäftsbeziehung einzustellen. Es gibt halt viele Bilder - und ein wirklich gutes von einem mittelprächtigen unterscheiden, können zwar Redakteure und Artdirektoren, aber nicht deren Vorgesetzte. Die schauen nur auf die Kosten. Sagte mir doch mal einer (Porsche Cayenne auf dem Chefparkplatz) ins Gesicht: "Bilder sind grundsätzlich umsonst!"</p><p> </p><p>Als Fotograf bist Du in Deutschland so gut wie ohne Rechte. Mir ist mal ein Bild 1:1 nachgestellt worden für einen Messeplakat von über 12 m² - man denke an die Kosten! - weil wir uns über 200 Euro nicht einig geworden sind. Mit miserabler technischer Qualität, wie jeder bestätigt hat, der beide Bilder kannte. Mein RA hat mir von einer Klage abgeraten, weil wegen ein paar unscharfen Details im Vordergrund, die auf dem einen Bild drauf waren, auf dem anderen fehlten, der Plagiatsvorwurf bereits abgeschmettert werden könne.</p><p> </p><p>Andreas</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="ABeckBeuron, post: 1830899, member: 532685"] [b]AW: CS5 bestellt, CS5 Extended bekommen[/b] Ich habe dem Händler gestern morgen gleich ein Ultimatum gestellt, mir eine legale Kopie zu senden, ansonsten würde ich das ganze Paket der Adobe Piracy Group übergeben. Bis jetzt hat aber noch niemand reagiert. Ich bin mal gespannt. Adobe spart sich jetzt das Erstellen von Hologrammen. Kostet ja zweifuffzich pro Kopie. Das geht gar nicht. Kassieren tun nur die Rechtsanwaltskanzleien. Dem Fotografen fällt nur ein Trinkgeld ab - auf das er aber in der Regel dringend angewiesen ist. Als Betroffener darf man sich auf keinen Fall ins Bockshorn jagen lassen: Forderung mit Vorbehalt anerkennen, ggf. Fristverlängerung zur Prüfung der Sachlage beantragen (kann nicht verweigert werden) und sich kundig machen. Auf keinen Fall auf "Buschklopfen" hereinfallen, wie z.B; "Zahlen Sie XXX, sonst übergebe ich die Sache meinem Rechtsanwalt". Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marleting (MFM) gibt jedes Jahr eine Übersichtr über marktübliche Honorare heraus. Zu beziehen über [URL="http://www.BVPA.ORG"]WWW.BVPA.ORG[/URL]. Kostet ein paar Euro, die sich aber lohnen (man braucht nicht jedes Jahr zu kaufen, da sich die Sätze kaum verändern). Nicht mehr bezahlen, als da drinsteht! Rechtsanwaltskosten darf der Gläubiger nur in Rechnung stellen, wenn die Forderung strittig war (vielleicht auch, wenn der Verursacher nicht ohne RA zu ermitteln war, aber da bin ich mir nicht sicher)! Und nun der Amtsschimmel: Diese Tipps sind rechtlich unverbindlich, da eine rechtsverbindliche Auskunft nur ein Rechtsanwalt erteilen darf! Hilft aber auch nicht immer. Bereits die Tatsache, dass ein Urheberrechtsverstoß entdeckt wurde, ist für viele ein Grund, die Geschäftsbeziehung einzustellen. Es gibt halt viele Bilder - und ein wirklich gutes von einem mittelprächtigen unterscheiden, können zwar Redakteure und Artdirektoren, aber nicht deren Vorgesetzte. Die schauen nur auf die Kosten. Sagte mir doch mal einer (Porsche Cayenne auf dem Chefparkplatz) ins Gesicht: "Bilder sind grundsätzlich umsonst!" Als Fotograf bist Du in Deutschland so gut wie ohne Rechte. Mir ist mal ein Bild 1:1 nachgestellt worden für einen Messeplakat von über 12 m² - man denke an die Kosten! - weil wir uns über 200 Euro nicht einig geworden sind. Mit miserabler technischer Qualität, wie jeder bestätigt hat, der beide Bilder kannte. Mein RA hat mir von einer Klage abgeraten, weil wegen ein paar unscharfen Details im Vordergrund, die auf dem einen Bild drauf waren, auf dem anderen fehlten, der Plagiatsvorwurf bereits abgeschmettert werden könne. Andreas [/QUOTE]
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