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Darf man die eigene Aufnahme eines Songs online stellen ?
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<blockquote data-quote="Garion67" data-source="post: 2006402" data-attributes="member: 575943"><p>Stimmt so nicht ganz. Für die GEMA reicht es als "öffentlich", wenn sich auf der Veranstaltung nur 2 Personen nicht persönlich kennen! Also z.B. die Oma der Braut aus Dortmund und der Onkel des Bräutigams aus Paris sind beide anwesend und haben sich vorher noch nie gesehen.</p><p>Dazu Auszug von der GEMA-Seite: Zitat:</p><p>"Vereinfacht heißt das: Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist der Fall, dass diese Personen alle miteinander persönlich befreundet oder verwandt sind. Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest sind also beispielsweise öffentlich, die private Party im heimischen Hobbykeller ist es nicht."</p><p></p><p>Über die Veröffentlichung von privaten Coversongs (quasi Karaoke) hab ich leider nichts gefunden. Vielleicht hilft Dir aber dieser Link etwas:</p><p><a href="http://irights.info/index.php?q=node/280&Kategorie=Musik%20produzieren" target="_blank">http://irights.info/index.php?q=node/280&Kategorie=Musik produzieren</a></p><p></p><p>Die Seite irights.info kann ich eh sehr empfehlen in die Lesezeichen zu speichern. Für die meisten Rechtsfragen im Bereich Urheberrecht usw. findet man da kostenlos Antworten.</p><p></p><p>Gruß, Thorsten</p><p></p><p>@ Jenni - Es geht aber noch viel Schlimmer als in den, von Dir erwähnten, Castingshows!</p><p>Ich habe 4 Jahre bei einer wöchtentlich stattfindenden Karaokeveranstaltung in einem Irish Pub an der Tür gearbeitet! Du kannst Dir nicht vorstellen wie grausam das oft war. Ich hatte zum Glück noch ab und zu die Chance schnell vor die Tür zu gehen und somit einiges nicht ertragen zu müssen. <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite1" alt=":-)" title="Smile :-)" loading="lazy" data-shortname=":-)" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Garion67, post: 2006402, member: 575943"] Stimmt so nicht ganz. Für die GEMA reicht es als "öffentlich", wenn sich auf der Veranstaltung nur 2 Personen nicht persönlich kennen! Also z.B. die Oma der Braut aus Dortmund und der Onkel des Bräutigams aus Paris sind beide anwesend und haben sich vorher noch nie gesehen. Dazu Auszug von der GEMA-Seite: Zitat: "Vereinfacht heißt das: Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist der Fall, dass diese Personen alle miteinander persönlich befreundet oder verwandt sind. Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest sind also beispielsweise öffentlich, die private Party im heimischen Hobbykeller ist es nicht." Über die Veröffentlichung von privaten Coversongs (quasi Karaoke) hab ich leider nichts gefunden. Vielleicht hilft Dir aber dieser Link etwas: [URL]http://irights.info/index.php?q=node/280&Kategorie=Musik%20produzieren[/URL] Die Seite irights.info kann ich eh sehr empfehlen in die Lesezeichen zu speichern. Für die meisten Rechtsfragen im Bereich Urheberrecht usw. findet man da kostenlos Antworten. Gruß, Thorsten @ Jenni - Es geht aber noch viel Schlimmer als in den, von Dir erwähnten, Castingshows! Ich habe 4 Jahre bei einer wöchtentlich stattfindenden Karaokeveranstaltung in einem Irish Pub an der Tür gearbeitet! Du kannst Dir nicht vorstellen wie grausam das oft war. Ich hatte zum Glück noch ab und zu die Chance schnell vor die Tür zu gehen und somit einiges nicht ertragen zu müssen. :-) [/QUOTE]
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