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Darf man die eigene Aufnahme eines Songs online stellen ?
Beitrag
<blockquote data-quote="DoctorG" data-source="post: 2006435" data-attributes="member: 432756"><p><strong>AW: Darf man die eigene Aufnahme eines Songs online stellen ?</strong></p><p></p><p>Das Kriterium "wer wen kennt" oder "wer sich jetzt das erste Mal sieht" für Öffentlichkeit habe ich noch nie gehört. Erscheint mir auch etwas abwegig. Meist wird in der Rechtsprechung auf den Zugangsmodus verwiesen: Wenn z.B. jeder eine Karte kaufen kann => öffentlich. Ebenso wenn jeder Zutritt haben kann - auch wenn es gar kein Eintrittsgeld oder kommerziellen Hintergrund gibt. Wenn allerdings eine bestimmte Personengruppe zusammenkommt, bei der nicht einfach jeder mitmachen kann (Hochzeit, Geburtstag, Überlebende der Titanic ...) und das in abgegrenztem Raum stattfindet (also nicht etwa eine angemeldete Demo), dann ist das privat. Da spielt dann auch die Anzahl der Personen oder gar wer wen schon kannte, keine Rolle. Also: eine Hochzeit mit einem beschränkten Teilnehmerkreis in einem privaten Garten ist nicht öffentlich, auch wenn bei einer großen Familie vielleicht 200 Leute zusammenkommen mögen. Solange nicht die Gartentür offen ist und jeder mitmachen darf.</p><p>Die Bekanntheit untereinander wäre vor Gericht auch kaum handzuhaben, der Status eines Treffens hingegen kann meist ganz gut sachlich eingestuft werden.</p><p></p><p>Zu den Vergütungen: da gelten eigentlich recht simple Sätze. Musik im Radio => ein paar Euro je halbe Stunde, ein Song im Fernsehen => irgendwas um 80 Euro je Interpretation. Für Live-Gigs muss das eigentlich auch irgendwo bei der GEMA zu finden sein.</p><p></p><p>Das mag auch der Grund sein, warum solche Privatsender-Sendungen mit Geissen oder Schreyl so endlos Laberphasen und - für eine Musiksendung unnütze Spielphasen - haben. Diese "wie war das nochmal beim Dart-Spielen?"-Zeitfresser. Für diese abgekaute Sendezeit zahlt man eben nix an die GEMA. Wenn man hingegen Musik satt und nacheinander durchsenden würde, wäre das im Fernsehen schon ein größerer Posten. </p><p></p><p>Ansonsten - wie andere auch schon festgestellt haben: Für eine öffentliche Aufführung muss man die GEMA-Vergütung regeln, dann ist covern grundsätzlich möglich. Plug-in-and-Play hingegen würde ich nur mit eigenem Repertoire machen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="DoctorG, post: 2006435, member: 432756"] [b]AW: Darf man die eigene Aufnahme eines Songs online stellen ?[/b] Das Kriterium "wer wen kennt" oder "wer sich jetzt das erste Mal sieht" für Öffentlichkeit habe ich noch nie gehört. Erscheint mir auch etwas abwegig. Meist wird in der Rechtsprechung auf den Zugangsmodus verwiesen: Wenn z.B. jeder eine Karte kaufen kann => öffentlich. Ebenso wenn jeder Zutritt haben kann - auch wenn es gar kein Eintrittsgeld oder kommerziellen Hintergrund gibt. Wenn allerdings eine bestimmte Personengruppe zusammenkommt, bei der nicht einfach jeder mitmachen kann (Hochzeit, Geburtstag, Überlebende der Titanic ...) und das in abgegrenztem Raum stattfindet (also nicht etwa eine angemeldete Demo), dann ist das privat. Da spielt dann auch die Anzahl der Personen oder gar wer wen schon kannte, keine Rolle. Also: eine Hochzeit mit einem beschränkten Teilnehmerkreis in einem privaten Garten ist nicht öffentlich, auch wenn bei einer großen Familie vielleicht 200 Leute zusammenkommen mögen. Solange nicht die Gartentür offen ist und jeder mitmachen darf. Die Bekanntheit untereinander wäre vor Gericht auch kaum handzuhaben, der Status eines Treffens hingegen kann meist ganz gut sachlich eingestuft werden. Zu den Vergütungen: da gelten eigentlich recht simple Sätze. Musik im Radio => ein paar Euro je halbe Stunde, ein Song im Fernsehen => irgendwas um 80 Euro je Interpretation. Für Live-Gigs muss das eigentlich auch irgendwo bei der GEMA zu finden sein. Das mag auch der Grund sein, warum solche Privatsender-Sendungen mit Geissen oder Schreyl so endlos Laberphasen und - für eine Musiksendung unnütze Spielphasen - haben. Diese "wie war das nochmal beim Dart-Spielen?"-Zeitfresser. Für diese abgekaute Sendezeit zahlt man eben nix an die GEMA. Wenn man hingegen Musik satt und nacheinander durchsenden würde, wäre das im Fernsehen schon ein größerer Posten. Ansonsten - wie andere auch schon festgestellt haben: Für eine öffentliche Aufführung muss man die GEMA-Vergütung regeln, dann ist covern grundsätzlich möglich. Plug-in-and-Play hingegen würde ich nur mit eigenem Repertoire machen. [/QUOTE]
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