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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Das Ende der Panoramafreiheit?
Beitrag
<blockquote data-quote="studio24" data-source="post: 2526258" data-attributes="member: 190934"><p>Als Beispiel ungeeignet, weil der Eiffelturm dem Urheberrecht nicht mehr unterliegt. Der olle Gustave hat 1923 das Zeitliche gesegnet. Was geschützt ist ist lediglich die Lichtinstallation.</p><p></p><p>Anders sieht es z.B. beim Atomium aus, da kann man ohne Bedenken erst 2076 tätig werden, weil André Waterkeyn erst seit 2005 den Rasen von unten sieht.</p><p></p><p>Wenn jemand das Atomium oder den beleuchteten Eiffelturm als Backdrop für seine kommerziellen Aufnahmen macht kann ich ja nachvollziehen, dass hier eine angemessene Vergütung erfolgen sollte. Wenn das Aufnahmen für einen Kalender, für eine Zeitschrift oder eine Anzeigenkampagne sind ist das ja auch eindeutig.</p><p></p><p>Theoretisch kann sich jeder Architekt in FR, BE usw. auf das Urheberrecht berufen, damit kann jedes simple Einfamilienhaus im Hintergrund zum Gegenstand eines Rechtsstreites werden. </p><p></p><p>Wenn jemand Aufnahmen vor geschützten Bauwerken macht und nicht verkauft, sondern nur in sein Portfolio einfügt und gelegentlich vielleicht auch Hochzeiten gegen Aufwandentschädigung macht, kann er sich damit schon ein Problem einhandeln. Genau solche Grenzfälle (wie auch die (a)sozialen Netzwerke, kostenlose Hoster etc.) sind doch dann die Fälle, die zu unterschiedlichen Auffassungen führen, was noch nicht oder doch schon kommerziell ist. </p><p></p><p>Die Probleme liegen in der Rechtsunsicherheit, die in D durch Auslegung sowohl des UrhG wie des KUG generiert werden können, wie mans gerade braucht. Beim einen RIchter gewinnt man, beim nächsten zieht man bei gleicher Sachlage die A -Karte..</p><p></p><p>Von daher war die ursprüngliche Idee, durch mehr Einfachheit und Klarheit für eine sichere Rechtslage zu sorgen, durchaus wünschens- und anerkennenswert. Daß der ursprüngliche Vorschlag dann gehijacked und umgeschrieben wurde war sicher nicht beabsichtigt, aber wird ja vermutlich folgenlos bleiben. So tritt wohl keine Veschlechterung ein, aber die erhoffte Verbesserung wird es damit wohl auch lange nicht geben. Eher bekommen wir wohl die Steuererklärung auf dem Bierdeckel oder ist Griechenland schuldenfrei..</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="studio24, post: 2526258, member: 190934"] Als Beispiel ungeeignet, weil der Eiffelturm dem Urheberrecht nicht mehr unterliegt. Der olle Gustave hat 1923 das Zeitliche gesegnet. Was geschützt ist ist lediglich die Lichtinstallation. Anders sieht es z.B. beim Atomium aus, da kann man ohne Bedenken erst 2076 tätig werden, weil André Waterkeyn erst seit 2005 den Rasen von unten sieht. Wenn jemand das Atomium oder den beleuchteten Eiffelturm als Backdrop für seine kommerziellen Aufnahmen macht kann ich ja nachvollziehen, dass hier eine angemessene Vergütung erfolgen sollte. Wenn das Aufnahmen für einen Kalender, für eine Zeitschrift oder eine Anzeigenkampagne sind ist das ja auch eindeutig. Theoretisch kann sich jeder Architekt in FR, BE usw. auf das Urheberrecht berufen, damit kann jedes simple Einfamilienhaus im Hintergrund zum Gegenstand eines Rechtsstreites werden. Wenn jemand Aufnahmen vor geschützten Bauwerken macht und nicht verkauft, sondern nur in sein Portfolio einfügt und gelegentlich vielleicht auch Hochzeiten gegen Aufwandentschädigung macht, kann er sich damit schon ein Problem einhandeln. Genau solche Grenzfälle (wie auch die (a)sozialen Netzwerke, kostenlose Hoster etc.) sind doch dann die Fälle, die zu unterschiedlichen Auffassungen führen, was noch nicht oder doch schon kommerziell ist. Die Probleme liegen in der Rechtsunsicherheit, die in D durch Auslegung sowohl des UrhG wie des KUG generiert werden können, wie mans gerade braucht. Beim einen RIchter gewinnt man, beim nächsten zieht man bei gleicher Sachlage die A -Karte.. Von daher war die ursprüngliche Idee, durch mehr Einfachheit und Klarheit für eine sichere Rechtslage zu sorgen, durchaus wünschens- und anerkennenswert. Daß der ursprüngliche Vorschlag dann gehijacked und umgeschrieben wurde war sicher nicht beabsichtigt, aber wird ja vermutlich folgenlos bleiben. So tritt wohl keine Veschlechterung ein, aber die erhoffte Verbesserung wird es damit wohl auch lange nicht geben. Eher bekommen wir wohl die Steuererklärung auf dem Bierdeckel oder ist Griechenland schuldenfrei.. [/QUOTE]
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