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Datenschutz im Online-Marketing: Die Herausforderungen der DSGVO
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<blockquote data-quote="DoctorG" data-source="post: 2770481" data-attributes="member: 432756"><p>Auch der ehemalige Datenschutzbeauftragte hat auf heise.de darauf hingewiesen, dass die Regelung ja schon vor zwei Jahren im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde.Entschuldigung - wenn das die Begründung dafür ist, dass das - für die meisten Nicht-EU-Parlamantariere und Lobbyisten - dann ja wohl Zeit genug sei, dann möchte ich mal hoffen, dass auf diesem Wege nicht auch das Ende aller Supermärkte verkündet wird. Auch da wäre ja 2 Jahre Zeit Felder zu bewirtschaften. Ganz sicher würden danach aber weniger als 100.000 Menschen in Deutschland leben, weil der Rest - mangels täglicher oder auch monatlicher Lektüre von EU-Amtsblättern - ja wohl verhungert wäre. Und selbst wenn das auf jeder deutschen Autobahnausfahrt gestanden hätte: beim aktuellen Unsicherheits-Stand dazu hätte auch eine Bekanntmachung im Jahre 1970 nicht geholfen. Wenn bis jetzt 16 Datenschutzbeauftragte in Deutschland zu x Punkten wiedersprüchliche Interpretationen dazu publizieren und auf Genaueres "erst nach der Rechtsprechung ..." verweisen, ist doch die Regelung falsch! Hätte ich in Biologie den Nukleus als irgendwas beschrieben, das man sowohl als Tankstelle aber auch als Scheunentor interpretieren könnte, dann wäre es mangels Ausdrucksfähigkeit wohl Essig mit dem Abitur gewesen. Als Gesetzgeber geht das scheinbar. Abmahnungen dazu sind nicht zu erwarten sagte die Justizministerin am Tag vor Inkrafttreten, noch am Samstag melden die Medien, dass die ersten Schreiben zugestellt sind. Heute lese ich auf Spiegel.de, dass die Regierung schnell eine Schutzregelung gegen DSGVO-Bagatell-Abmahnungen erlassen will. Zu spät natürlich - warum kam das nicht gleich mit? Das kann doch alles nicht wahr sein. Und die ganze Schnapsidee ein für 99,99% der Menschen nicht zuordenbares Merkmal wie die IP-Adresse zu personenbezogenen Daten zu zählen, verdanken wir doch auch nur anderen Mangelregelungen wie der Störerhaftung. Nur deswegen konnten doch Anwälte überhaupt massenhaft Leute wegen irgendwelche Musik-D0wnloads anklagen und die realen Daten von Leuten erhalten (und gut 15 Jahre lang ganz Deutschland von freiem Internet unterwegs ausschließen). Was wir jetzt damit haben ist doch ähnliche grotesk als würden wir Schaufenster verbieten, da es ja das Recht am eigenen Bild gibt und Passanten sich ja da drin - ohne Zustimmung - spiegeln könnte. Sind Fotografierende in der Gegend, wäre sogar eine dauerhafte Abbildung aus dem Schaufenster erzeugbar. Bei der IP-Adresse machen wir kaum etwas anderes. ... während Facebook sich per juristisch perfekter Einverständniserklärung längst abgesichert hat und die Verunsicherten nun ihre Seiten zumachen und genau zu Facebook, Blogger (Google), Google+ etc. wechseln. Da haben wir jetzt aber Daten gespart und gesichert und für unsere Wertschöpfung richtig was getan. Brüller!</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="DoctorG, post: 2770481, member: 432756"] Auch der ehemalige Datenschutzbeauftragte hat auf heise.de darauf hingewiesen, dass die Regelung ja schon vor zwei Jahren im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde.Entschuldigung - wenn das die Begründung dafür ist, dass das - für die meisten Nicht-EU-Parlamantariere und Lobbyisten - dann ja wohl Zeit genug sei, dann möchte ich mal hoffen, dass auf diesem Wege nicht auch das Ende aller Supermärkte verkündet wird. Auch da wäre ja 2 Jahre Zeit Felder zu bewirtschaften. Ganz sicher würden danach aber weniger als 100.000 Menschen in Deutschland leben, weil der Rest - mangels täglicher oder auch monatlicher Lektüre von EU-Amtsblättern - ja wohl verhungert wäre. Und selbst wenn das auf jeder deutschen Autobahnausfahrt gestanden hätte: beim aktuellen Unsicherheits-Stand dazu hätte auch eine Bekanntmachung im Jahre 1970 nicht geholfen. Wenn bis jetzt 16 Datenschutzbeauftragte in Deutschland zu x Punkten wiedersprüchliche Interpretationen dazu publizieren und auf Genaueres "erst nach der Rechtsprechung ..." verweisen, ist doch die Regelung falsch! Hätte ich in Biologie den Nukleus als irgendwas beschrieben, das man sowohl als Tankstelle aber auch als Scheunentor interpretieren könnte, dann wäre es mangels Ausdrucksfähigkeit wohl Essig mit dem Abitur gewesen. Als Gesetzgeber geht das scheinbar. Abmahnungen dazu sind nicht zu erwarten sagte die Justizministerin am Tag vor Inkrafttreten, noch am Samstag melden die Medien, dass die ersten Schreiben zugestellt sind. Heute lese ich auf Spiegel.de, dass die Regierung schnell eine Schutzregelung gegen DSGVO-Bagatell-Abmahnungen erlassen will. Zu spät natürlich - warum kam das nicht gleich mit? Das kann doch alles nicht wahr sein. Und die ganze Schnapsidee ein für 99,99% der Menschen nicht zuordenbares Merkmal wie die IP-Adresse zu personenbezogenen Daten zu zählen, verdanken wir doch auch nur anderen Mangelregelungen wie der Störerhaftung. Nur deswegen konnten doch Anwälte überhaupt massenhaft Leute wegen irgendwelche Musik-D0wnloads anklagen und die realen Daten von Leuten erhalten (und gut 15 Jahre lang ganz Deutschland von freiem Internet unterwegs ausschließen). Was wir jetzt damit haben ist doch ähnliche grotesk als würden wir Schaufenster verbieten, da es ja das Recht am eigenen Bild gibt und Passanten sich ja da drin - ohne Zustimmung - spiegeln könnte. Sind Fotografierende in der Gegend, wäre sogar eine dauerhafte Abbildung aus dem Schaufenster erzeugbar. Bei der IP-Adresse machen wir kaum etwas anderes. ... während Facebook sich per juristisch perfekter Einverständniserklärung längst abgesichert hat und die Verunsicherten nun ihre Seiten zumachen und genau zu Facebook, Blogger (Google), Google+ etc. wechseln. Da haben wir jetzt aber Daten gespart und gesichert und für unsere Wertschöpfung richtig was getan. Brüller! [/QUOTE]
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