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(Digitale) Fotografie allgemein
Definitionen im Fotorecht
Beitrag
<blockquote data-quote="derLuki" data-source="post: 1460405" data-attributes="member: 363901"><p>Hallo,</p><p></p><p>ich habe mir gestern wieder bisschen etwas über Fotorecht durchgelesen, und dabei auf etwas gestoßen was ich absolut nicht ganz nachvollziehen kann.</p><p></p><p>Es ist erlaubt Kunst im öffentlichen Raum zu fotografieren, da der Künstler seine Objekte für die Öffentlichkeit vorsieht und sie dauerhaft dort sind. Jetzt ist es aber so, das der verhüllte Berliner Reichstag nicht fotografiert bzw. gewerblich genutzt werden durfte, WEIL die Verhüllung nicht von langer Dauer ist. Tja aber jetzt stellt sich für mich die Frage woher weiß ich nun, wann etwas von Dauer ist bzw. Wann ist überhaupt etwas von Dauer?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="derLuki, post: 1460405, member: 363901"] Hallo, ich habe mir gestern wieder bisschen etwas über Fotorecht durchgelesen, und dabei auf etwas gestoßen was ich absolut nicht ganz nachvollziehen kann. Es ist erlaubt Kunst im öffentlichen Raum zu fotografieren, da der Künstler seine Objekte für die Öffentlichkeit vorsieht und sie dauerhaft dort sind. Jetzt ist es aber so, das der verhüllte Berliner Reichstag nicht fotografiert bzw. gewerblich genutzt werden durfte, WEIL die Verhüllung nicht von langer Dauer ist. Tja aber jetzt stellt sich für mich die Frage woher weiß ich nun, wann etwas von Dauer ist bzw. Wann ist überhaupt etwas von Dauer? [/QUOTE]
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