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(Digitale) Fotografie allgemein
Definitionen im Fotorecht
Beitrag
<blockquote data-quote="psychomania" data-source="post: 1460420" data-attributes="member: 54005"><p><strong>AW: Definitionen im Fotorecht</strong></p><p></p><p>Der Reichstag wurde von "Christo" eingepackt und somit wurde er zum Kunstobjekt auf welchem der Urheber - also Christo - das recht dafür hat.</p><p>Somit müsstest Du mit ihm oder seinem Management in Kontakt treten um dieses Bild zu verwenden (wenn es nicht für Privat gedacht ist).</p><p>Für dich (privat) darfst Du alles ablichten, was dir spaß macht. Nur sobald Du es kommerziell nutzen willst, wird es "schwierg".</p><p> </p><p>Bei uns in Österreich ist es sogar so, dass wenn ich ein Bild von einem öffentlichem Gebäude verwenden will mir auch die Erlaubnis dafür holen muss, wenn ich das Bild für einen kommerziellen Zweck verwende oder gar nur auf eine Internetseite stellen will, welche eventuell für kommerzielle Zwecke gedacht ist. </p><p>Darunter fallen auch Brücken und Stiegenaufgänge (z.Bsp. die Fischerstiege in Wien)</p><p> </p><p>Was Du verwenden darfst sind z.Bsp. Verkehrszeichen/Staßenschilder/Hydranten und solche Dinge (sind ja auch von Dauer) des "öffentlichen Alltages" ohne dafür eine extra ein O.K. einholen zu müssen.</p><p>Nicht beinhaltet sind Statuen (und ich denke so etwas meinst Du). Wenn diese nicht gerade von einem Künsterl ausgestellt wurden, weil er gerade eine Aktion hat, gelten diese als Dauerhaft und dürfen verwendet werden.</p><p> </p><p>Aber wie genau das jetzt in Germany ist kann ich Dir aber jetzt nicht so ad hoc schreiben.</p><p> </p><p>GreeZ</p><p>Psychomania</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="psychomania, post: 1460420, member: 54005"] [b]AW: Definitionen im Fotorecht[/b] Der Reichstag wurde von "Christo" eingepackt und somit wurde er zum Kunstobjekt auf welchem der Urheber - also Christo - das recht dafür hat. Somit müsstest Du mit ihm oder seinem Management in Kontakt treten um dieses Bild zu verwenden (wenn es nicht für Privat gedacht ist). Für dich (privat) darfst Du alles ablichten, was dir spaß macht. Nur sobald Du es kommerziell nutzen willst, wird es "schwierg". Bei uns in Österreich ist es sogar so, dass wenn ich ein Bild von einem öffentlichem Gebäude verwenden will mir auch die Erlaubnis dafür holen muss, wenn ich das Bild für einen kommerziellen Zweck verwende oder gar nur auf eine Internetseite stellen will, welche eventuell für kommerzielle Zwecke gedacht ist. Darunter fallen auch Brücken und Stiegenaufgänge (z.Bsp. die Fischerstiege in Wien) Was Du verwenden darfst sind z.Bsp. Verkehrszeichen/Staßenschilder/Hydranten und solche Dinge (sind ja auch von Dauer) des "öffentlichen Alltages" ohne dafür eine extra ein O.K. einholen zu müssen. Nicht beinhaltet sind Statuen (und ich denke so etwas meinst Du). Wenn diese nicht gerade von einem Künsterl ausgestellt wurden, weil er gerade eine Aktion hat, gelten diese als Dauerhaft und dürfen verwendet werden. Aber wie genau das jetzt in Germany ist kann ich Dir aber jetzt nicht so ad hoc schreiben. GreeZ Psychomania [/QUOTE]
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