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(Digitale) Fotografie allgemein
Definitionen im Fotorecht
Beitrag
<blockquote data-quote="derLuki" data-source="post: 1460423" data-attributes="member: 363901"><p><strong>AW: Definitionen im Fotorecht</strong></p><p></p><p>Nunja, da ich auch Österreicher bin würde mich das für Österreich sogar mehr interessieren <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite1" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /></p><p>Lt. wikipedia ist es in Österreich aber lockerer als in Deutschland ?!</p><p></p><p>Der Reichstag wurde von eniem Künstler verhüllt das ist richtig, aber in dem Beitrag (es war diese PSD-Tutorials.de-Zeitung) stand, das Kunstobjekte für den öffentlichen Bereich bestimmt sind und man sie daher ablichten darf, warum also nicht der Reichstag. Das versteh ich nicht so ganz.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="derLuki, post: 1460423, member: 363901"] [b]AW: Definitionen im Fotorecht[/b] Nunja, da ich auch Österreicher bin würde mich das für Österreich sogar mehr interessieren :) Lt. wikipedia ist es in Österreich aber lockerer als in Deutschland ?! Der Reichstag wurde von eniem Künstler verhüllt das ist richtig, aber in dem Beitrag (es war diese PSD-Tutorials.de-Zeitung) stand, das Kunstobjekte für den öffentlichen Bereich bestimmt sind und man sie daher ablichten darf, warum also nicht der Reichstag. Das versteh ich nicht so ganz. [/QUOTE]
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