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(Digitale) Fotografie allgemein
Definitionen im Fotorecht
Beitrag
<blockquote data-quote="psychomania" data-source="post: 1460439" data-attributes="member: 54005"><p><strong>AW: Definitionen im Fotorecht</strong></p><p></p><p>Ja das stimmt!</p><p>Österreich ist in gewissen Dingen tolleranter.</p><p> </p><p>Der Reichstag wurde eben durch Christo zum "Kunstwerk" und somit ist es kein Gegenstand des öffentlichen Alltages mehr sonder Zeitlich begrenze Kunst (wenn ich das jetzt Mal so "freischnauze" sagen darf).</p><p> </p><p>Das macht den Unterschied</p><p> </p><p>GreeZ</p><p>Psychomania</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="psychomania, post: 1460439, member: 54005"] [b]AW: Definitionen im Fotorecht[/b] Ja das stimmt! Österreich ist in gewissen Dingen tolleranter. Der Reichstag wurde eben durch Christo zum "Kunstwerk" und somit ist es kein Gegenstand des öffentlichen Alltages mehr sonder Zeitlich begrenze Kunst (wenn ich das jetzt Mal so "freischnauze" sagen darf). Das macht den Unterschied GreeZ Psychomania [/QUOTE]
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