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(Digitale) Fotografie allgemein
Definitionen im Fotorecht
Beitrag
<blockquote data-quote="JaMi" data-source="post: 1460466" data-attributes="member: 319687"><p><strong>AW: Definitionen im Fotorecht</strong></p><p></p><p>Der Reichstag ist natürlich für die Öffentlichkeit gedacht, aber die schicke "Plane" war nur eine zeitlich begrenzte Beigabe und eine Aktion des Künstlers um auf sich selber aufmerksam zu machen. Die Öffentlichkeit war nur "zweitrangig".</p><p> </p><p>Unter "bleibend" verstehe ich den Aufbau eines Objektes auf unbegrenzte Zeit (also keine Vorgabe eines festen Zeitraums). Sollte die "unbegrenzte Zeit" mal enden, wann und warum auch immer, ist davon ja nicht direkt auszugehen das es so kommt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="JaMi, post: 1460466, member: 319687"] [b]AW: Definitionen im Fotorecht[/b] Der Reichstag ist natürlich für die Öffentlichkeit gedacht, aber die schicke "Plane" war nur eine zeitlich begrenzte Beigabe und eine Aktion des Künstlers um auf sich selber aufmerksam zu machen. Die Öffentlichkeit war nur "zweitrangig". Unter "bleibend" verstehe ich den Aufbau eines Objektes auf unbegrenzte Zeit (also keine Vorgabe eines festen Zeitraums). Sollte die "unbegrenzte Zeit" mal enden, wann und warum auch immer, ist davon ja nicht direkt auszugehen das es so kommt. [/QUOTE]
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