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(Digitale) Fotografie allgemein
Definitionen im Fotorecht
Beitrag
<blockquote data-quote="derLuki" data-source="post: 1460516" data-attributes="member: 363901"><p><strong>AW: Definitionen im Fotorecht</strong></p><p></p><p>Danke für den Link, aber was ich da gar nicht verstehe ist z.B. Hundertwasserhäuser bzw. McDonald Läden. Warum darf ich diese nicht vom öffentlichen Bereich aus fotografieren?</p><p>Die sind dauerhaft und von einem öffentlichen Platz aus fotografiert.</p><p></p><p></p><p>Natürlich werde ich von Fotos absehen, wo ich mir nicht sicher bin, aber ich hab irgendwie das Problem, dass ich da keine durchgehende Linie im Gesetz erkenne.</p><p>So wie in der StVo, wenn 50 steht, darf man 50 fahren, nicht 55 nicht 60 sondern 50 ENDE. Und bei den fotorechtlichen Dingen ist das alles so schwammig kommt mir vor.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="derLuki, post: 1460516, member: 363901"] [b]AW: Definitionen im Fotorecht[/b] Danke für den Link, aber was ich da gar nicht verstehe ist z.B. Hundertwasserhäuser bzw. McDonald Läden. Warum darf ich diese nicht vom öffentlichen Bereich aus fotografieren? Die sind dauerhaft und von einem öffentlichen Platz aus fotografiert. Natürlich werde ich von Fotos absehen, wo ich mir nicht sicher bin, aber ich hab irgendwie das Problem, dass ich da keine durchgehende Linie im Gesetz erkenne. So wie in der StVo, wenn 50 steht, darf man 50 fahren, nicht 55 nicht 60 sondern 50 ENDE. Und bei den fotorechtlichen Dingen ist das alles so schwammig kommt mir vor. [/QUOTE]
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