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(Digitale) Fotografie allgemein
Die Preußen wieder!
Beitrag
<blockquote data-quote="Tim_Kim" data-source="post: 1655107" data-attributes="member: 269873"><p><strong>AW: Die Preußen wieder!</strong></p><p></p><p>An der Rechtssicherheit hat sich durch das Urteil absolut nichts geändert. Die Rechtslage war vorher genauso wie sie jetzt auch noch ist.</p><p></p><p>Die Schilder, von denen du sprichst, waren mal angebracht und wurden durch ein Gerichtsurteil gekippt, dass allen das Fotografieren auf dem Gelände erlaubt - also, kein Hausrecht, das die Stiftung wahrnehmen kann, weil sie unter anderem dafür gegründet wurde die Schlösser und Gärten der Allgemeinheit zugänglich zu machen.</p><p></p><p>Allerdings auch kein Freibrief für kommerzielle Nutzung, wie ihn die Beklagten haben wollten. Wer Bilder auf dem Gelände schießt und diese kommerziell verwertet, macht sich strafbar. Das gilt übrigens grundsätzlich, wenn genau das durchs Hausrecht verboten ist, was die Stiftung ja durch früherer Urteile so nicht umsetzen konnte. Die Gerichte haben dennoch im Sinne der Stiftung entschieden, um ihr Rechtsmittel an die Hand zu geben ein gewerbliches Ausschlachten des Stiftungseigentums zu verhindern.</p><p></p><p>Die Frage, ob du in einem Blog neben kommerzieller Werbung auch Bilder aus dem Schlossgarten zeigen darfst, hat mit der Entscheidung nichts, aber auch gar nichts zu tun, da sich die Rechtslage durch die Entscheidung bezogen auf Blogs nicht geändert hat.</p><p></p><p>Und dafür machst du nun so ein Fass auf, ehrlich.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Tim_Kim, post: 1655107, member: 269873"] [b]AW: Die Preußen wieder![/b] An der Rechtssicherheit hat sich durch das Urteil absolut nichts geändert. Die Rechtslage war vorher genauso wie sie jetzt auch noch ist. Die Schilder, von denen du sprichst, waren mal angebracht und wurden durch ein Gerichtsurteil gekippt, dass allen das Fotografieren auf dem Gelände erlaubt - also, kein Hausrecht, das die Stiftung wahrnehmen kann, weil sie unter anderem dafür gegründet wurde die Schlösser und Gärten der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Allerdings auch kein Freibrief für kommerzielle Nutzung, wie ihn die Beklagten haben wollten. Wer Bilder auf dem Gelände schießt und diese kommerziell verwertet, macht sich strafbar. Das gilt übrigens grundsätzlich, wenn genau das durchs Hausrecht verboten ist, was die Stiftung ja durch früherer Urteile so nicht umsetzen konnte. Die Gerichte haben dennoch im Sinne der Stiftung entschieden, um ihr Rechtsmittel an die Hand zu geben ein gewerbliches Ausschlachten des Stiftungseigentums zu verhindern. Die Frage, ob du in einem Blog neben kommerzieller Werbung auch Bilder aus dem Schlossgarten zeigen darfst, hat mit der Entscheidung nichts, aber auch gar nichts zu tun, da sich die Rechtslage durch die Entscheidung bezogen auf Blogs nicht geändert hat. Und dafür machst du nun so ein Fass auf, ehrlich. [/QUOTE]
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