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Digigal- und Smudge-Painting - Urheberrecht
Beitrag
<blockquote data-quote="frastr" data-source="post: 2209412" data-attributes="member: 620299"><p><strong>AW: Digigal- und Smudge-Painting - Urheberrecht</strong></p><p></p><p>Hallo kianhoffart,</p><p></p><p>Besten Dank erstmal für deine Rückmeldung. </p><p></p><p>Also abgemalt hab ich's nicht von einem bestimmten Foto, ich hab mich lediglich</p><p>von einigen Bildern inspirieren lassen.</p><p></p><p>Die entscheidende Frage die sich für mich stellt ist diejenige der Beweispflicht.</p><p>Bin ich als Ersteller eines solchen Porträts beweispflichtig, nicht gegen irgendein</p><p>Urheberrecht verstoßen zu haben, oder aber müßte irgendjemand beweisen</p><p>können, daß ich evtl. gegen ein Urheberrecht verstoßen hätte.</p><p></p><p>Ich denk mal, daß dies niemand beweisen könnte bzw. falls doch in irgendeiner</p><p>Form, wär die Feststellung auf Beweiswürdigung eine höchst subjektive</p><p>Angelegenheit.</p><p></p><p>Ab wann verstößt eine Ähnlichkeit gegen ein Urheberrecht ???</p><p></p><p>Ähnliches kennt man ja aus der Musikbranche, wo ein gewisser Poptitan</p><p>Hits am Fließband kreiert, bei welchen man fast immer das Gefühl hat,</p><p>denselben Song, oder wesentliche Bestandteile davon, schon mal gehört</p><p>zu haben. Irgendwelche erfolgreichen Klagen dagegen, gibt's meines</p><p>Wissens aber kaum.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="frastr, post: 2209412, member: 620299"] [b]AW: Digigal- und Smudge-Painting - Urheberrecht[/b] Hallo kianhoffart, Besten Dank erstmal für deine Rückmeldung. Also abgemalt hab ich's nicht von einem bestimmten Foto, ich hab mich lediglich von einigen Bildern inspirieren lassen. Die entscheidende Frage die sich für mich stellt ist diejenige der Beweispflicht. Bin ich als Ersteller eines solchen Porträts beweispflichtig, nicht gegen irgendein Urheberrecht verstoßen zu haben, oder aber müßte irgendjemand beweisen können, daß ich evtl. gegen ein Urheberrecht verstoßen hätte. Ich denk mal, daß dies niemand beweisen könnte bzw. falls doch in irgendeiner Form, wär die Feststellung auf Beweiswürdigung eine höchst subjektive Angelegenheit. Ab wann verstößt eine Ähnlichkeit gegen ein Urheberrecht ??? Ähnliches kennt man ja aus der Musikbranche, wo ein gewisser Poptitan Hits am Fließband kreiert, bei welchen man fast immer das Gefühl hat, denselben Song, oder wesentliche Bestandteile davon, schon mal gehört zu haben. Irgendwelche erfolgreichen Klagen dagegen, gibt's meines Wissens aber kaum. [/QUOTE]
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