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Domaininhaber ermitteln & Userdaten anfordern
Beitrag
<blockquote data-quote="pixelmaker" data-source="post: 1497304" data-attributes="member: 287879"><p><strong>AW: Domaininhaber ermitteln & Userdaten anfordern</strong></p><p></p><p></p><p></p><p>Nicht der Domaininhaber, sondern der Admin-C-Eintrag ist der Maßgebliche. Nur der Admin-C hat die Handlungsfähigkeit über die Domain. </p><p>Hat einer der Beteiligten die Domain im Auftrag des Kunden eingerichtet und sich dann selbst als Admin-C eingetragen, so handelt er gegen die Denic-Richtlinien. Diese Vorgehensweise ist auch nach deutschen Gesetzen verboten, da eine Domain als Wirtschaftsgut vom "Eigentümer" bilanzierbar ist und ein Beauftragter sich, wenn er die Domain auf sich einträgt, da gegenüber dem Finanzamt in eine äußerst prekäre Situation begibt. </p><p></p><p></p><p>Verglichen mit einem Fahrzeugkauf wäre es ja so, als würde der Autohändler sich bei der Anmeldung als Dienstleistung, selbst in die Papiere eintragen. </p><p>Auf der rechtlichen Ebene ist also so eine Domain recht einfach einzuziehen.</p><p></p><p>Der Weg wäre, wenn der Admin-C-Eintrag falsch ist, den von der Denic ändern zu lassen, dann kann mit der Domain gemacht werden was dem rechtmässigen Inhaber gefällt.</p><p>Der Weg, den der 3.Spezi vorgeschlagen hat ist folgender:</p><p>Wenn die Domain auf meinem Server liegt, kann ich jeden Eintrag, auch Admin-C ändern. Der dort eingetragene bekommt von der Denic eine Mail ob die Änderungen rechtens sind. Bestätigt er die Änderungen, werden diese durchgeführt.</p><p></p><p>Ein netter Brief an Spezialisten 1 mit der Ankündigung der Kosten, die entstehen wenn der Geschäftsinhaber diese eingewöhnte Domain nicht mehr verwenden kann und den Kosten, alles auf eine neue Domain zu ändern, wird Spezialisten1 bestimmt dazu bringen, da ganz schnell alles in Ordnung zu bringen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="pixelmaker, post: 1497304, member: 287879"] [b]AW: Domaininhaber ermitteln & Userdaten anfordern[/b] Nicht der Domaininhaber, sondern der Admin-C-Eintrag ist der Maßgebliche. Nur der Admin-C hat die Handlungsfähigkeit über die Domain. Hat einer der Beteiligten die Domain im Auftrag des Kunden eingerichtet und sich dann selbst als Admin-C eingetragen, so handelt er gegen die Denic-Richtlinien. Diese Vorgehensweise ist auch nach deutschen Gesetzen verboten, da eine Domain als Wirtschaftsgut vom "Eigentümer" bilanzierbar ist und ein Beauftragter sich, wenn er die Domain auf sich einträgt, da gegenüber dem Finanzamt in eine äußerst prekäre Situation begibt. Verglichen mit einem Fahrzeugkauf wäre es ja so, als würde der Autohändler sich bei der Anmeldung als Dienstleistung, selbst in die Papiere eintragen. Auf der rechtlichen Ebene ist also so eine Domain recht einfach einzuziehen. Der Weg wäre, wenn der Admin-C-Eintrag falsch ist, den von der Denic ändern zu lassen, dann kann mit der Domain gemacht werden was dem rechtmässigen Inhaber gefällt. Der Weg, den der 3.Spezi vorgeschlagen hat ist folgender: Wenn die Domain auf meinem Server liegt, kann ich jeden Eintrag, auch Admin-C ändern. Der dort eingetragene bekommt von der Denic eine Mail ob die Änderungen rechtens sind. Bestätigt er die Änderungen, werden diese durchgeführt. Ein netter Brief an Spezialisten 1 mit der Ankündigung der Kosten, die entstehen wenn der Geschäftsinhaber diese eingewöhnte Domain nicht mehr verwenden kann und den Kosten, alles auf eine neue Domain zu ändern, wird Spezialisten1 bestimmt dazu bringen, da ganz schnell alles in Ordnung zu bringen. [/QUOTE]
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