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Ein Gewerbe eroeffnen?
Beitrag
<blockquote data-quote="Ivoire" data-source="post: 2165286" data-attributes="member: 551644"><p><strong>AW: Ein Gewerbe eroeffnen?</strong></p><p></p><p></p><p></p><p>Du hast recht, es wurde und wird leider massiv zusammengestrichen. Weil zu viel "Selbständige" sich als Aufstocker ausruhen, wurde mir gesagt.</p><p>Bezüglich Gründungszuschuss bei Alg I bin ich gerade nicht mehr auf dem aktuellsten Stand, bei Alg II nennt sich das <strong>Einstiegsgeld </strong>und das wird zur Zeit in seltenen Fällen noch gezahlt (z.B. bei mir, Brandenburg LDS, genehmigt vor wenigen Wochen). Plus Zuschuss oder Darlehen nach §16c für Betriebsmittel (auch genehmigt vor wenigen Wochen).</p><p>Allerdings gibt es das Geld auch nur, wenn die Gründung auf ein tragfähiges Hauptgewerbe hinausläuft. Und da der TE sich vorläufig auf das Nebengewerbe beschränken will, fällt das ohnehin weg.</p><p>Förderungen für engagierte und talentierte Gründer ohne Kapital sind leider rar gesät.</p><p>Was sehr schade ist, spätestens wenn ich mir meine regionale "Konkurrenz" so ansehe.</p><p></p><p>Sollte den TE später eine Gründung als Hauptgewerbe interessieren, würde ich sowas wie den BPW empfehlen. Als Informationsquelle nicht mal schlecht und ja vielleicht auch in anderen Bundesländern in ähnlicher Form vorhanden.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Ivoire, post: 2165286, member: 551644"] [b]AW: Ein Gewerbe eroeffnen?[/b] Du hast recht, es wurde und wird leider massiv zusammengestrichen. Weil zu viel "Selbständige" sich als Aufstocker ausruhen, wurde mir gesagt. Bezüglich Gründungszuschuss bei Alg I bin ich gerade nicht mehr auf dem aktuellsten Stand, bei Alg II nennt sich das [B]Einstiegsgeld [/B]und das wird zur Zeit in seltenen Fällen noch gezahlt (z.B. bei mir, Brandenburg LDS, genehmigt vor wenigen Wochen). Plus Zuschuss oder Darlehen nach §16c für Betriebsmittel (auch genehmigt vor wenigen Wochen). Allerdings gibt es das Geld auch nur, wenn die Gründung auf ein tragfähiges Hauptgewerbe hinausläuft. Und da der TE sich vorläufig auf das Nebengewerbe beschränken will, fällt das ohnehin weg. Förderungen für engagierte und talentierte Gründer ohne Kapital sind leider rar gesät. Was sehr schade ist, spätestens wenn ich mir meine regionale "Konkurrenz" so ansehe. Sollte den TE später eine Gründung als Hauptgewerbe interessieren, würde ich sowas wie den BPW empfehlen. Als Informationsquelle nicht mal schlecht und ja vielleicht auch in anderen Bundesländern in ähnlicher Form vorhanden. [/QUOTE]
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