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Bildbearbeitung (2D), Vektor- & Layoutbearbeitung
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Elements +
Beitrag
<blockquote data-quote="Picturehunter" data-source="post: 1794657" data-attributes="member: 142024"><p><strong>AW: Elements +</strong></p><p></p><p>Ich denke es gibt einen Unterschied zwischen legal und geduldet. Wo kein Kläger da kein Richter, ok, aber an der Rechtssprechnung ändert das sicher nichts. </p><p>Die eigentliche Programmstruktur ist in der Tat bereits vorhanden, sie wird auch meines Wissens nach "nur" freigeschaltet. Aber eigentlich ist auch das ein Eingriff in die Programmstruktur, denn einfach nur ein PlugIn aufsetzen ist etwas anderes, als wenn ich mit einem tool eigentlich (und somit vom Hersteller beabsichtigt) gesperrte Dinge wieder freischalte. Es wäre sicher einfacher, wenn Adobe selbst diese "Freischaltung" gegen Gebühr anbieten würde...aber solange das anscheinend bei Adobe niemanden stört (natürlich wissen die davon), wird man es wohl auch verwenden können.</p><p></p><p>@berniecook</p><p>ich will Dir da gar nicht groß widersprechen <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite1" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /> , ich frage mich eben nur, ob das so </p><p>pauschal als legal betrachtet werden kann, nur weil sich Adobe da still verhält? :uhm:</p><p></p><p></p><p></p><p>VG</p><p>Frank</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Picturehunter, post: 1794657, member: 142024"] [b]AW: Elements +[/b] Ich denke es gibt einen Unterschied zwischen legal und geduldet. Wo kein Kläger da kein Richter, ok, aber an der Rechtssprechnung ändert das sicher nichts. Die eigentliche Programmstruktur ist in der Tat bereits vorhanden, sie wird auch meines Wissens nach "nur" freigeschaltet. Aber eigentlich ist auch das ein Eingriff in die Programmstruktur, denn einfach nur ein PlugIn aufsetzen ist etwas anderes, als wenn ich mit einem tool eigentlich (und somit vom Hersteller beabsichtigt) gesperrte Dinge wieder freischalte. Es wäre sicher einfacher, wenn Adobe selbst diese "Freischaltung" gegen Gebühr anbieten würde...aber solange das anscheinend bei Adobe niemanden stört (natürlich wissen die davon), wird man es wohl auch verwenden können. @berniecook ich will Dir da gar nicht groß widersprechen :) , ich frage mich eben nur, ob das so pauschal als legal betrachtet werden kann, nur weil sich Adobe da still verhält? :uhm: VG Frank [/QUOTE]
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