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<blockquote data-quote="wex_stallion" data-source="post: 2605781" data-attributes="member: 19442"><p>Wenn ich das richtig sehe, geht es hier um mehrere Paar Schuhe:</p><p></p><p>a,) Wenn der Folierer beim Folieren Mist gebaut hat, also sowas wie unsauber geklebt, falsche Folie genommen, nicht der Temperatur entsprechend usw. -> Sein Bier. Ich muss als Gestalter dem Folierer nicht erklären, bei welcher Temperatur er welche Folie wie oder wie nicht zu verkleben hat. Unter Umständen weiß ich ja nicht mal, ob der eine temperierbare Halle im Zugriff hat oder die Karre auf einem Feldweg beklebt, das kann mir aber auch egal sein.</p><p></p><p>b.) Wenn die Maße nicht stimmen, dann ist das das Bier des Gestalters, wobei der dann beim Auftraggeber entsprechende Informationen einfordern muss. Wenn der Auftrag beispielsweise lautet: »Beklebung für Sprinter erstellen.«, dann muss entsprechende Nachfrage kommen, was für ein Sprinter denn gemeint ist: Mit oder ohne Fenster, lang oder kurz, geschlossen, Kipper oder Krankenwagen, welche Baureihe …</p><p></p><p>c.) Interessant wird es höchstens hierbei:</p><p></p><p></p><p>Wenn aus dem geplanten Kreis ein Achteck wird, dann stellt sich die Frage: Warum? Hier müsste die Anforderung klar definiert sein: »Plotte mir einen Kreis mit einem Durchmesser von 5 mm.« Dann wäre der Ball beim Dienstleister, der sagen müsste; »Kann ich nicht machen, mein Plotter schneidet nur rund, wenn der Durchmesser min. 10 mm beträgt.« Wobei der das auch in seine AGB oder in die Auftragsbestätigung schreiben könnte, dann wird es wieder interessant.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="wex_stallion, post: 2605781, member: 19442"] Wenn ich das richtig sehe, geht es hier um mehrere Paar Schuhe: a,) Wenn der Folierer beim Folieren Mist gebaut hat, also sowas wie unsauber geklebt, falsche Folie genommen, nicht der Temperatur entsprechend usw. -> Sein Bier. Ich muss als Gestalter dem Folierer nicht erklären, bei welcher Temperatur er welche Folie wie oder wie nicht zu verkleben hat. Unter Umständen weiß ich ja nicht mal, ob der eine temperierbare Halle im Zugriff hat oder die Karre auf einem Feldweg beklebt, das kann mir aber auch egal sein. b.) Wenn die Maße nicht stimmen, dann ist das das Bier des Gestalters, wobei der dann beim Auftraggeber entsprechende Informationen einfordern muss. Wenn der Auftrag beispielsweise lautet: »Beklebung für Sprinter erstellen.«, dann muss entsprechende Nachfrage kommen, was für ein Sprinter denn gemeint ist: Mit oder ohne Fenster, lang oder kurz, geschlossen, Kipper oder Krankenwagen, welche Baureihe … c.) Interessant wird es höchstens hierbei: Wenn aus dem geplanten Kreis ein Achteck wird, dann stellt sich die Frage: Warum? Hier müsste die Anforderung klar definiert sein: »Plotte mir einen Kreis mit einem Durchmesser von 5 mm.« Dann wäre der Ball beim Dienstleister, der sagen müsste; »Kann ich nicht machen, mein Plotter schneidet nur rund, wenn der Durchmesser min. 10 mm beträgt.« Wobei der das auch in seine AGB oder in die Auftragsbestätigung schreiben könnte, dann wird es wieder interessant. [/QUOTE]
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