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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage
Beitrag
<blockquote data-quote="redpepper" data-source="post: 1497593" data-attributes="member: 265828"><p><strong>AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage</strong></p><p></p><p>Also ich habe mich gezwungenermaßen ausgiebig damit beschäftigt. Fazit: Für privaten Gebrauch <u>ohne</u> Veröffentlichung(z.B.Homepage, Forum)kein Problem, da kann Dir keiner was außer der Veranstalter will generell keine Kameras sehen. Komerzielle Verwendung/Veröffentlichung nur wenn man selbst auf öffentlichen Grund steht(siehe Panoramafreiheit), auf geschlossenen Veranstaltungen(mit Eintrittsgeld)oder privaten Grund ist es wiederrum nicht erlaubt. Das Feuerwerk selbst ist ein <strong>bleibendes Kunstwerk</strong>, somit fällt es ebenfalls unter die Panoramafreiheit inklusive den Einschränkungen dafür. Begründung: Als bleibend bezeichnet man Kunstwerke die sich für ihre gesamte natürliche Lebenszeit an einem Ort befinden. Ein Feuerwerk hat am Himmel eine Lebenszeit von ein paar Sekunden, ist somit trotzdem als bleibend zu bezeichnen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="redpepper, post: 1497593, member: 265828"] [b]AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage[/b] Also ich habe mich gezwungenermaßen ausgiebig damit beschäftigt. Fazit: Für privaten Gebrauch [U]ohne[/U] Veröffentlichung(z.B.Homepage, Forum)kein Problem, da kann Dir keiner was außer der Veranstalter will generell keine Kameras sehen. Komerzielle Verwendung/Veröffentlichung nur wenn man selbst auf öffentlichen Grund steht(siehe Panoramafreiheit), auf geschlossenen Veranstaltungen(mit Eintrittsgeld)oder privaten Grund ist es wiederrum nicht erlaubt. Das Feuerwerk selbst ist ein [B]bleibendes Kunstwerk[/B], somit fällt es ebenfalls unter die Panoramafreiheit inklusive den Einschränkungen dafür. Begründung: Als bleibend bezeichnet man Kunstwerke die sich für ihre gesamte natürliche Lebenszeit an einem Ort befinden. Ein Feuerwerk hat am Himmel eine Lebenszeit von ein paar Sekunden, ist somit trotzdem als bleibend zu bezeichnen. [/QUOTE]
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