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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage
Beitrag
<blockquote data-quote="exp4444" data-source="post: 1497994"><p><strong>AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage</strong></p><p></p><p></p><p> </p><p>Für mich ein ganz klarer Fall:</p><p><u>Fotos:</u> Alle Fotos im Freien, die von öffentlichen Plätzen aus sichtbar sind. sind frei von Copyright und dürfen vervielfältigt und weitergegeben werden. Nur darf man mit dem Fotoapparat nicht in den Bereich der Feuerwerker gehen (Explosionsgefahr bei Blitzlicht oder durch Fernauslösung ...). Ausnahme: Bei bezahltem Eintritt, falls ein Hinweis auf der Eintrittskarte bestehen sollte oder die Veranstaltung in einer Halle stattfindet.</p><p> </p><p><u>Filmen:</u> hier könnte man einen Verstoß gegen das Copyreich der Feierwerker und Pyrotecxhniker erkennen. Hir sollte man <u>vorher </u>eine schriftliche Verständigung einholen.</p><p> </p><p>Grundsätzlich: alle Aufnahmen ausschließlich für den eigenen Gebrauch (keine wie immer geartete Weitergabe!!!) sind hier erlaubt.</p><p> </p><p>Achtung: die Gesetzeslage wird im Augenblick dauernd überarbeitet und neuer Technik angepasst ... Ich rede vom Stand 1965!:schmoll:</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="exp4444, post: 1497994"] [b]AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage[/b] Für mich ein ganz klarer Fall: [U]Fotos:[/U] Alle Fotos im Freien, die von öffentlichen Plätzen aus sichtbar sind. sind frei von Copyright und dürfen vervielfältigt und weitergegeben werden. Nur darf man mit dem Fotoapparat nicht in den Bereich der Feuerwerker gehen (Explosionsgefahr bei Blitzlicht oder durch Fernauslösung ...). Ausnahme: Bei bezahltem Eintritt, falls ein Hinweis auf der Eintrittskarte bestehen sollte oder die Veranstaltung in einer Halle stattfindet. [U]Filmen:[/U] hier könnte man einen Verstoß gegen das Copyreich der Feierwerker und Pyrotecxhniker erkennen. Hir sollte man [U]vorher [/U]eine schriftliche Verständigung einholen. Grundsätzlich: alle Aufnahmen ausschließlich für den eigenen Gebrauch (keine wie immer geartete Weitergabe!!!) sind hier erlaubt. Achtung: die Gesetzeslage wird im Augenblick dauernd überarbeitet und neuer Technik angepasst ... Ich rede vom Stand 1965!:schmoll: [/QUOTE]
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