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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage
Beitrag
<blockquote data-quote="Tim_Kim" data-source="post: 1498701" data-attributes="member: 269873"><p><strong>AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage</strong></p><p></p><p>Kommerziell oder privat ist eigentlich gar nicht die Frage, auch wenn das hier mehrfach so herauszukommen scheint. Vor Gericht spielt das natürlich schon eine Rolle, aber eher dann, wenn es um die Festlegung der Beträge geht.</p><p></p><p>Beim öffentlichen Grund gibt es noch zu beachten, dass der Acker (die Wiese, usw.), auf dem man eventuell steht, auch wem gehört, also keinesfalls öffentlich sein muss. Um sicher zu sein, sollte man tatsächlich auf Wegen, Straßen und Plätzen sein, die als öffentlich zu erkennen sind. Feldwege und Wald beispielsweise sind auch nicht zwingend öffentlich. Es ist also letztlich immer eine Frage ob zunächst Panoramafreiheit greift und dann auch von öffentlichem Grund fotografiert wird.</p><p></p><p>Einzig die Rechtsauffassung, dass Feuerwerk ein bleibendes Kunstwerk sei, könnte in einem Musterverfahren (deshalb auch die Frage nach einer expliziten Quelle, die mir bisher auch nicht bekannt ist) die Sachlage komplett auf den Kopf stellen, dann würde Feuerwerk Urheberschutz genießen und dürfte nicht fotografiert werden.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Tim_Kim, post: 1498701, member: 269873"] [b]AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage[/b] Kommerziell oder privat ist eigentlich gar nicht die Frage, auch wenn das hier mehrfach so herauszukommen scheint. Vor Gericht spielt das natürlich schon eine Rolle, aber eher dann, wenn es um die Festlegung der Beträge geht. Beim öffentlichen Grund gibt es noch zu beachten, dass der Acker (die Wiese, usw.), auf dem man eventuell steht, auch wem gehört, also keinesfalls öffentlich sein muss. Um sicher zu sein, sollte man tatsächlich auf Wegen, Straßen und Plätzen sein, die als öffentlich zu erkennen sind. Feldwege und Wald beispielsweise sind auch nicht zwingend öffentlich. Es ist also letztlich immer eine Frage ob zunächst Panoramafreiheit greift und dann auch von öffentlichem Grund fotografiert wird. Einzig die Rechtsauffassung, dass Feuerwerk ein bleibendes Kunstwerk sei, könnte in einem Musterverfahren (deshalb auch die Frage nach einer expliziten Quelle, die mir bisher auch nicht bekannt ist) die Sachlage komplett auf den Kopf stellen, dann würde Feuerwerk Urheberschutz genießen und dürfte nicht fotografiert werden. [/QUOTE]
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