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Flyer nachstellen, erlaubt????
Beitrag
<blockquote data-quote="RalliRaser" data-source="post: 2017764" data-attributes="member: 327417"><p><strong>AW: Flyer nachstellen, erlaubt????</strong></p><p></p><p></p><p></p><p>Nein, ich habe nach Erhalt der "Befähigung zum Richteramt" meinen eigentlichen Traum, der des gewerblichen Fotografens, verwirklicht - und das seit inzwischen 25 Jahren (vor Studienbegin war ich schon als Fotograf aktiv). Dennoch halte ich mich auf dem Laufenden und bin auch familiär mit diesem Thema verbunden. </p><p></p><p>Es ergibt im Grunde für Juristen keinen Sinn, sich auf juristische Diskussionen in Foren einzulassen. Das liegt aber in der Natur der Sache begründet. Der Laie liest eine Rechtsnorm und verlangt die wortgenaue Umsetzung von dem was da steht. Der Jurist interpretiert diese Rechtsnorm. </p><p></p><p>Das Recht ist dermaßen komplex, dass der Laie schlicht damit überfordert ist (Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten geht es da häufig nicht anders). So kommt es immer wieder zu völlig verquerten Rechtsansichten und Urteilen, die oft in 3 Instanzen jeweils neu gefasst werden und sich in allen 3 Versionen unterscheiden. Du kannst dir vorstellen, was dann dabei herauskommt, wenn sich Laien ihre eigene Rechtsauffassung bilden, weil sie davon betroffen sind und nun ein vermeindlicher "Fachmann" seine Sichtweisen schildert, die vielleicht die Gegenseite in die Argumentation nimmt - gut gemeinte Hinweise führen dann sehr schnell dazu, dass das Kriegsbeil ausgegraben wird. </p><p></p><p>RAe z.B. haben grundsätzlich mehrere Rechtsauffassungen -je nach dem auf welcher Seite der Vertretung sie stehen, aber immer für den Mandanten <img src="/styles/default/xenforo/smilies/biggrin.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":D" title="Big Grin :D" data-shortname=":D" /> - gibt ja Geld dafür... </p><p></p><p>Die Rechtsberatung ist glücklicherweise nicht mehr so eng gefasst wie noch vor 2007. Das heutige<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/" target="_blank"> RDG</a> (Rechtsdienstleistungsgesetz) unterscheidet schon, wo Rechtsanwälte "kostenlos" beraten dürfen und vor allem WER beraten darf - unter Umständen darf sogar ein Archtitekt im Baurecht gegen Bezahlung beraten. Kostenlos darf so auch ein Rechtsanwalt z.B. in seinem Freundeskreis beraten - wer seinen Freundeskreis darstellt, entscheidet letzlich der RA. Insofern ist auch geregelt, wer überhaupt das RDG verletzen kann.</p><p></p><p> Ich schildere zwar hin und wieder gerne meine Rechtsauffassung nach Würdigung der Umstände und auf Grundlage dessen was mir zur Verfügung gestellt wird, aber Diskussionen darüber lehne ich grundsätzlich ab.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="RalliRaser, post: 2017764, member: 327417"] [b]AW: Flyer nachstellen, erlaubt????[/b] Nein, ich habe nach Erhalt der "Befähigung zum Richteramt" meinen eigentlichen Traum, der des gewerblichen Fotografens, verwirklicht - und das seit inzwischen 25 Jahren (vor Studienbegin war ich schon als Fotograf aktiv). Dennoch halte ich mich auf dem Laufenden und bin auch familiär mit diesem Thema verbunden. Es ergibt im Grunde für Juristen keinen Sinn, sich auf juristische Diskussionen in Foren einzulassen. Das liegt aber in der Natur der Sache begründet. Der Laie liest eine Rechtsnorm und verlangt die wortgenaue Umsetzung von dem was da steht. Der Jurist interpretiert diese Rechtsnorm. Das Recht ist dermaßen komplex, dass der Laie schlicht damit überfordert ist (Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten geht es da häufig nicht anders). So kommt es immer wieder zu völlig verquerten Rechtsansichten und Urteilen, die oft in 3 Instanzen jeweils neu gefasst werden und sich in allen 3 Versionen unterscheiden. Du kannst dir vorstellen, was dann dabei herauskommt, wenn sich Laien ihre eigene Rechtsauffassung bilden, weil sie davon betroffen sind und nun ein vermeindlicher "Fachmann" seine Sichtweisen schildert, die vielleicht die Gegenseite in die Argumentation nimmt - gut gemeinte Hinweise führen dann sehr schnell dazu, dass das Kriegsbeil ausgegraben wird. RAe z.B. haben grundsätzlich mehrere Rechtsauffassungen -je nach dem auf welcher Seite der Vertretung sie stehen, aber immer für den Mandanten :D - gibt ja Geld dafür... Die Rechtsberatung ist glücklicherweise nicht mehr so eng gefasst wie noch vor 2007. Das heutige[URL="http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/"] RDG[/URL] (Rechtsdienstleistungsgesetz) unterscheidet schon, wo Rechtsanwälte "kostenlos" beraten dürfen und vor allem WER beraten darf - unter Umständen darf sogar ein Archtitekt im Baurecht gegen Bezahlung beraten. Kostenlos darf so auch ein Rechtsanwalt z.B. in seinem Freundeskreis beraten - wer seinen Freundeskreis darstellt, entscheidet letzlich der RA. Insofern ist auch geregelt, wer überhaupt das RDG verletzen kann. Ich schildere zwar hin und wieder gerne meine Rechtsauffassung nach Würdigung der Umstände und auf Grundlage dessen was mir zur Verfügung gestellt wird, aber Diskussionen darüber lehne ich grundsätzlich ab. [/QUOTE]
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